Spielplan | MILLENNIUM Hybrid Masters 2022
Am 09.03.2022 startet unsere MILLENNIUM Hybrid Masters 2022 Liga.
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Weiterlesen: Klaus Fuß siegt im Württembergischen Einzelpokal
Zum 40-jährigen Jubiläum des SC Rainau 2021 wurde heuer nicht nur die WBEM in die Jagsttalhalle geholt, sondern auch die Presse. Vorab gab es zwei Artikel in der Schwäbischen Post. Deren Mitarbeiter Oliver Giers drehte auch diesen Film (Spoileralarm: am Ende werden die Sieger eingeblendet).
Weiterlesen: Ergebnisse der Württembergischen Blitz Einzelmeisterschaft
Weiterlesen: Bericht vom Hybridschachturnier an echten Brettern
Verbandsspielausschuss - Blitzmeisterschaften
Anmeldung bei:
Klaus Fuß, Teckweg 20, 72461 Albstadt
Tel.: 0176 / 40160549, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
jetzt mit Teilnehmerliste
Weiterlesen: Württembergische Einzel-Meisterschaft - Blitz 2022
Obwohl die zugrundeliegenden Grenzwerte der Parameter für die Alarmstufe II unterschritten wurden, wurde die für die Alarmstufe II geltenden Regelungen Vom Land bis zum 01. Februar verlängert. Ob das legal ist, wird zur Zeit vor dem Verwaltungsgericht geprüft.
Kostenlose Registrierung möglich unter:
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Weitere Fragen beantworte ich gerne per Mail an:
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Schachsportliche Grüße
Bernd Hähnle
Beauftragter für Onlineschach beim Schachverband Württemberg e.V.
Liebe Schachfreundinnen und Schachfreunde,
nur als Feststellung und ohne jegliche inhaltliche Wertung: bereits ab Samstag, den 04. Dezember gilt die neue CoronaVO bzw. CoronaVO Sport des Landes Baden-Württemberg.
Hier der Link zu der Übersicht auf einen Blick** - und eine wesentliche Passage daraus:
"Wenn ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich ist, sind die Veranstalter*innen/Betreiber*innen/Dienstleister*innen/Anbieter*innen verpflichtet, diese zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden."
Es gilt 2G+: Das bedeutet, dass nicht nur der Wettkampf- sondern auch der Trainingsbetrieb nur noch Geimpften und Genesenen offen steht, die neben ihrem digitalen Impfnachweis (das analoge, orangefarbene Impfbuch gilt ja seit 01. Dezember ebenfalls nicht mehr) zusätzlich einen negativen medizinischen Schnelltest von anerkannter Stelle - also keine Selbsttests - vorlegen können.
**bitte den Link immer aktualisieren, sodass die aktuelle Version sichtbar ist!
Ausnahmen von 2G+:
°°Negativer Antigen-Test erforderlich
Jetzt zu den Erläuterungen, Ergänzungen und Ausnahmen, die ab dem 07. Dezember gelten:
Sportausübung
12- bis 17-Jährige haben weiterhin ohne Nachweis Zutritt zu Sportstätten und Bädern, allerdings nur in Zeiträumen, in denen an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilgenommen wird. In den Ferien müssen in der Alarmstufe II 6- bis 17-jährige Schülerinnen und Schüler für den Zutritt zu Angeboten in geschlossenen Räumen einen negativen Antigen- oder PCR-Testnachweis vorlegen. Hierbei können bei immunisierten Schülerinnen und Schülern die oben im Zusammenhang mit der 2G-Regelung genannten Alternativen zum zusätzlichen Testnachweis zur Anwendung kommen. In den übrigen Stufen gilt diese Testnachweispflicht für den Zutritt zu Angeboten in geschlossenen Räumen nur für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler in diesem Altersbereich.
Liebe Schachfreundinnen und Schachfreunde,
das Erweitere Präsidium hat am 01.12.21 in einer Onlinesitzung getagt. Die Frage war der weitere Umgang mit dem Spielbetrieb in den aktuell schwierigen Zeiten. Das Erweiterte Präsidium mit 31 vertretenen Stimmen hat es sich nicht leicht gemacht. In fairem und respektvollen Miteinander, konstruktiv und auf demokratischem Wege hat das Präsidium folgende Positionen mehrheitlich beschlossen:
Obacht - Terminänderung:
Da die Landesregierung erst am 01.Dezember zusammen trat, wurde unsere um einen Tag verschoben, die Ergebnisse gibt es also erst am Donnerstag.
Weiterlesen: Kurzfristige Sitzung des Erweiterten Präsidiums
Der Landessportverband baden-Württemberg e.V. weist darauf hin, dass seit dem 27. November neue Regelungen im Bereich Sport gelten:
Liebe Schachfreundinnen und Schachfreunde,
am 23. November wurde der bisherige Stufenplan um die Alarmstufe II erweitert. Diese tritt als konsolidierte Fassung der CoronaVO vom 24. November 2021 in Kraft.
Liebe Schachfreunde,
warum erzählt jetzt Euer Schachverband die gleichen alten Nachrichten, nämlich, dass ab Mittwoch, den 17. November die Alarmstufe gilt. Sprich eine Information verbreitet, die aus Radio, Fernsehen, Zeitung, App oder Netz schon längst bekannt sein sollte?
Rechtzeitig vor dem nächsten Wochenende gibt es einige Erläuterungen zur Corona VO Sport. Insbesondere finde ich gut, dass erklärt wird, wie sich diese Sportverordnung für Schüler auswirkt. Mit der Bitte um Beachtung: