Safe-Sport und Kinderschutz im Schachverband Württemberg

Veröffentlicht am: 23.01.2024 von Peter Weiß in: SafeSport Drucken

Der Schachverband Württemberg e.V. (SVW) bekennt sich in § 2a seiner Satzung zum gewaltfreien Sport und tritt jeder Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist, entschieden entgegen. Er sieht sich insbesondere dem Schutz von Kindern verpflichtet. Er trägt zu Rahmenbedingungen bei, die Kindern und Jugendlichen eine selbstbestimmte Persönlichkeitsentwicklung und ein gewaltfreies Aufwachsen im Schach ermöglichen.

Der Schutz der uns als Sportverband anvertrauten Kindern und Jugendlichen verlangt es, nicht nur die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, sondern darüber hinaus auch die Beteiligten für diesen Schutz von Kindern und Jugendlichen zu sensibilisieren, zu informieren und aufzuklären. Der SVW folgt diesem Anliegen durch ein Kinder- und Jugendschutzkonzept, das durch Erlass der Kinder- und Jugendschutzordnung unmittelbar für alle Vereine und Aktive im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit gilt, sowie durch kontinuierliche Angebote zur Aus- und Fortbildung und Aufklärung. Dabei gilt es, neben dem Schutz der Kinder und Jugendlichen auch Haupt- und Ehrenamtliche im Kinder- und Jugendbereich vor ungerechtfertigten Vorwürfen zu schützen.

SD Motiv

Prävention sexualisierter Gewalt im Verband

Jeder, der im SVW, dessen Bezirken oder Vereinen direkt mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat, soll gemäß Kinder- und Jugendschutzordnung ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Im SVW gilt dies zwingend für:

  1. Vereine: Vereinstrainer und Jugendleiter;
  2. WSJ: dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden der Schachjugend, alle Trainer und Betreuer, die regelmäßig oder über einen längeren Zeitraum am Stück (mehrere Tage) in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen kommen;
  3. SVW: die Präsidiumsmitglieder des SVW, die Kontakt mit der Beratungsstelle und dem Kinderschutzbeauftragten haben.

Die haupt-, nebenberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden des Verbands haben eine Selbstverpflichtungserklärung (z. B. Ehrenkodex) zu unterzeichnen. Jedem Verein wird empfohlen, nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit einzusetzen, die den Ehrenkodex der Deutschen Sportjugend unterschrieben haben. Er soll auch im Verein bekannt gemacht und mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Unterzeichnung besprochen werden.

Es wird empfohlen, dass bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche mit Übernachtungen (z. B. für Freizeiten, Turniere etc.) dafür von den Erziehungsberechtigen eine personalisierte Einverständniserklärung (Erziehungsbeauftragung von den Eltern für einen der Betreuer) eingeholt wird.

Die Inhalte zur geschlechter-, alters- und zielgruppengerechten Prävention von sexualisierter Belästigung und Gewalt werden in die Ausbildungskonzeptionen des Verbandes, entsprechend den DOSB-Rahmenrichtlinien, integriert. Es wird sichergestellt, dass mit der Vergabe neuer Lizenzen und bei der Verlängerung von Lizenzen eine Selbstverpflichtung (z. B. Ehrenkodex) unterschrieben wird.

Ansprechpartner im SVW

m SVW gibt es dafür den Kinder- und Jugendschutzbeauftragten, sowie zwei Obleute zur Kontrolle der Führungszeugnisse.

 

Andreas Warsitz Thomas Zipperer Sylvia Reindl

 Andreas Warsitz

Kinder- und Jugendschutzbeauftragter
kinderschutz_at_svw.info
safesport_at_svw.info

Thomas Zipperer

Obmann füer Kinderschutz
obleute_at_svw.info

Sylvia Reindl

Obfrau für Kinderschutz
obleute_at_svw.info

 

Beratungsstellen

Bei allen Fragen in Bezug auf sexualisierter Gewalt gibt es ein bundesweites, kostenfreies und anonymes Hilfetelefon: Hilfetelefon sexueller Missbrauch, 0800 – 2255530. Außerdem lassen sich über die Homepage: www.hilfetelefon-missbrauch.de oder über die Ansprechpartner des Verbandes regionale Hilfsangebote finden.

Die LKSF Baden-Württemberg e. V. (Landeskoordinierung der spezialisierten Fachberatungsstellen ) gibt unter: https://lksf-bw.de/ eine jeweils aktuelle Liste der Fachberatungsstellen zur Hilfe bei sexualisierter Gewalt an.

Der SVW arbeitet mit der Beratungsstelle »KOBRA«, als Kooperationspartner zum Schutz vor sexueller Gewalt, zusammen, die bei Bedarf den Verband oder mit dem Sachverhalt befasste Mitarbeiter des Verbandes berät. Betroffene aus dem Stadtbezirk Stuttgart können sich ebenso an diese Stelle wenden (Personen aus anderen Bereichen des Verbandsgebiet schauen bitte bei https://lksf-bw.de/):

KOBRA Fachberatungsstelle
Hölderlinstraße 20
70174 Stuttgart
Telefon: 0711 / 162 970
Homepage: https://www.kobra-ev.de/

Materialien:

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