Spielbetrieb im SVW

Ab 04. Dezember 2021 gilt 2G+ und ab 07. 12. gelten Ergänzungen

Veröffentlicht am: 03.12.2021 von Karlheinz Vogel in: Hygienekonzept Drucken

Liebe Schachfreundinnen und Schachfreunde,

nur als Feststellung und ohne jegliche inhaltliche Wertung: bereits ab Samstag, den 04. Dezember gilt die neue CoronaVO bzw. CoronaVO Sport des Landes Baden-Württemberg.

Hier der Link zu der Übersicht auf einen Blick** - und eine wesentliche Passage daraus:

"Wenn ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich ist, sind die Veranstalter*innen/Betreiber*innen/Dienstleister*innen/Anbieter*innen verpflichtet, diese zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden."

Es gilt 2G+: Das bedeutet, dass nicht nur der Wettkampf- sondern auch der Trainingsbetrieb nur noch Geimpften und Genesenen offen steht, die neben ihrem digitalen Impfnachweis (das analoge, orangefarbene Impfbuch gilt ja seit 01. Dezember ebenfalls nicht mehr) zusätzlich einen negativen medizinischen Schnelltest von anerkannter Stelle - also keine Selbsttests - vorlegen können.

**bitte den Link immer aktualisieren, sodass die aktuelle Version sichtbar ist!

 

Ausnahmen von 2G+:

  • Genesen/geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben.
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.
  • Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.°°
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).°°
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.°°
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur noch bis 10. Dezember 2021).°°

°°Negativer Antigen-Test erforderlich

Jetzt zu den Erläuterungen, Ergänzungen und Ausnahmen, die ab dem 07. Dezember gelten:

Sportausübung

 

  • In den Alarmstufen gilt, dass erwachsene Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtliche Trainerinnen und Trainer nur dann Zutritt zu Sportstätten und Bädern haben, wenn sie geimpft oder genesen sind. In der Alarmstufe II ist für die Sportausübung in geschlossenen Räumen zusätzlich ein negativer Antigen- oder PCR-Testnachweis erforderlich (2G+). Dabei sind Personen mit einer Boosterimpfung von der Testpflicht bei der 2G-Regelung ausgenommen. Zudem werden folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
    1. Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind,
    2. Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen).
  • Nicht immunisierte Personen müssen auch für die Ausübung von Sport zu dienstlichen Zwecken und ärztlich verordnetem Reha-Sport einen Antigen- oder PCR-Testnachweises vorlegen (3G). ). Diese Ausnahme gilt nur für die Teilnehmenden, nicht aber für ehrenamtliche Übungsleiterinnen und Übungsleiter dieser Sportgruppen, für die die allgemeinen Zutrittsregelungen in den einzelnen Stufen gelten.   

 

Sonderregelungen für Schüler

12- bis 17-Jährige haben weiterhin ohne Nachweis Zutritt zu Sportstätten und Bädern, allerdings nur in Zeiträumen, in denen an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilgenommen wird. In den Ferien müssen in der Alarmstufe II 6- bis 17-jährige Schülerinnen und Schüler für den Zutritt zu Angeboten in geschlossenen Räumen einen negativen Antigen- oder PCR-Testnachweis vorlegen. Hierbei können bei immunisierten Schülerinnen und Schülern die oben im Zusammenhang mit der 2G-Regelung genannten Alternativen zum zusätzlichen Testnachweis zur Anwendung kommen. In den übrigen Stufen gilt diese Testnachweispflicht für den Zutritt zu Angeboten in geschlossenen Räumen nur für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler in diesem Altersbereich. 

Ergebnisse CORONA - SONDERSITZUNG

Veröffentlicht am: 02.12.2021 von Karlheinz Vogel in: Hygienekonzept Drucken

Liebe Schachfreundinnen und Schachfreunde,


das Erweitere Präsidium hat am 01.12.21 in einer Onlinesitzung getagt. Die Frage war der weitere Umgang mit dem Spielbetrieb in den aktuell schwierigen Zeiten. Das Erweiterte Präsidium mit 31 vertretenen Stimmen hat es sich nicht leicht gemacht. In fairem und respektvollen Miteinander, konstruktiv und auf demokratischem Wege hat das Präsidium folgende Positionen mehrheitlich beschlossen:

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Kurzfristige Sitzung des Erweiterten Präsidiums

Veröffentlicht am: 01.12.2021 von Karlheinz Vogel in: Spielbetrieb Drucken

Obacht - Terminänderung:

Da die Landesregierung erst am 01.Dezember zusammen trat, wurde unsere um einen Tag verschoben, die Ergebnisse gibt es also erst am Donnerstag.

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Neue CoronaVO Sport

Veröffentlicht am: 28.11.2021 von Karlheinz Vogel in: Hygienekonzept Drucken

Der Landessportverband baden-Württemberg e.V. weist darauf hin, dass seit dem 27. November neue Regelungen im Bereich Sport gelten:

 

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Nächste Woche, nächste Verschärfungen

Veröffentlicht am: 24.11.2021 von Karlheinz Vogel in: Hygienekonzept Drucken

Liebe Schachfreundinnen und Schachfreunde,

am 23. November wurde der bisherige Stufenplan um die Alarmstufe II erweitert. Diese tritt als konsolidierte Fassung der CoronaVO vom 24. November 2021 in Kraft.

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Neue Woche, neue Regelungen

Veröffentlicht am: 17.11.2021 von Karlheinz Vogel in: Hygienekonzept Drucken

Liebe Schachfreunde,

warum erzählt jetzt Euer Schachverband die gleichen alten Nachrichten, nämlich, dass ab Mittwoch, den 17. November die Alarmstufe gilt. Sprich eine Information verbreitet, die aus Radio, Fernsehen, Zeitung, App oder Netz schon längst bekannt sein sollte?

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Das Kultusministerium präzisiert

Veröffentlicht am: 10.11.2021 von Karlheinz Vogel in: Hygienekonzept Drucken

Rechtzeitig vor dem nächsten Wochenende gibt es einige Erläuterungen zur Corona VO Sport. Insbesondere finde ich gut, dass erklärt wird, wie sich diese Sportverordnung für Schüler auswirkt. Mit der Bitte um Beachtung:

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aus aktuellem Anlass: Hinweis zum Ligabetrieb

Veröffentlicht am: 20.10.2021 von Karlheinz Vogel in: Spielbetrieb Drucken

Die Mannschaftsführer der jeweiligen Heimmannschaften sind verpflichtet, den Impfstatus aller potenzieller SpielerInnen zu prüfen, so dass nur diejenigen Spieler an die Bretter dürfen, die das jeweils gültige Hygienekonzept - aktuell 3G - erfüllen. Deshalb: helft Euren Mannschaftsführern und kommt nicht nur schachlich gut vorbereitet zum Mannschaftskampf.

p.s. Auch wenn es sich lustig anhört: ein geimpfter Spieler kam zum Auswärtsspiel ohne seinen Impfnachweis. Die Lösung war, dass seine Frau seinen Nachweis fotografierte und ihm das Foto aufs Handy schickte.

2. Baden-Württembergische Meisterschaft im Schnellschach

Veröffentlicht am: 20.09.2021 von Karlheinz Vogel in: Spielbetrieb Drucken

Bereits am kommenden Wochenende starten die Deutschen Meisterschaften im Schnellschach in Lübeck. Das zeigt auf wie eng die Zeitschiene war, um sich überhaupt qualifizieren zu können und dass das Turnier schon mehr als zwei Wochen zurück liegt.

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Film vom Württembergischen Schachfestival

Veröffentlicht am: 13.09.2021 von Karlheinz Vogel in: Spielbetrieb Drucken

Julian Maisch hat einen tollen Film vom Württembergischen Schachfestival in Murrhardt gemacht. Finden kann man ihn auf dem YouTube-Kanal des SVW. Und für alle, die direkt zum Film wollen, auch das ist möglich..

Unbedingt anschauen - es lohnt sich!

Fast nichts ist so wandelbar wie das Virus

Veröffentlicht am: 01.09.2021 von Karlheinz Vogel in: Spielbetrieb Drucken

... und in der Folge hinkt Euer Schachverband mit der Anpassung der Hygieneverordnung hinterher. Vereinfacht kann man sagen, dass zunächst die Verordnungen von Bund, Land und WLSB gelten. Erst darunter greift unsere Verordnung, die z.B. durch Vorgaben des Hausrechts weiter verschärft werden kann.

Hier der Entwurf, den der Verbandsspielausschuss gestern erarbeitet hat und der die Arbeitsgrundlage für das Erweiterete Präsidium am 09. September bildet. D.h. wahrscheinlich ist der vorliegende Entwurf schon relativ nahe an dem dran, was am 09.09. beschlossen wird.

Bevor jetzt der eine sagt, so eine Verordnung hätte ich auch zwischen Tagesschau und Wetterkarte entwerfen können.  Oder sich diejenigen beschweren, denen das Hygienekonzept zu streng oder zu locker ist (alternativ nicht ausreichend streng bzw. locker ist): hier sieht man die Änderungen und ein jeder darf sich ausmalen, wie da um Inhalte und Formulierungen gerungen wurde.

Als habt Verständnis, auch für uns ist es die erste Pandemie.

Enis Zuferi

Baden-Württembergische Schnellschach Meisterschaft - Update

Veröffentlicht am: 01.09.2021 von Karlheinz Vogel in: Spielbetrieb » Schnellschachmeisterschaft Drucken

Es tut sich was und zwar an mehreren Stellen gleichzeitig:

Bis Ende August haben sich knapp 30 Teilnehmer aus Baden und Württemberg angemeldet. Hier ist der aktuelle Stand. Da geht sicher noch mehr. Aber es ist wie in der alten Bausparkassenwerbung: Ihr müsst schnell sein, denn heute ist Anmeldeschluss! Also gebt Euch einen Ruck und meldet Euch an - alle Details findet Ihr in der Ausschreibung.

... und als Belohnung dürft Ihr Euch mit dem frisch gebackenen Deutschen U18-Meister Nils Richter messen - der hat zugesagt und spielt auch mit!

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Neuer Partieneingeber gesucht - Verkürzung der Bewerbungsfrist

Veröffentlicht am: 30.08.2021 von Karlheinz Vogel in: Spielbetrieb Drucken

Ergänzung vom 30.08.2021:

Aufgrund der zahlreichen Bewerbungen für den Posten des Oberliga-Partieneingebers verkürzen wir die Bewerbungsfrist. Bewerbungen sind nur noch bis zum 5. September 2021 möglich.

Allen Bewerbenden wird am 6. September 2021 mitgeteilt werden, ob sie die Stelle bekommen haben.
Zudem wird der Verbandsspielleiter vom 6. bis zum 19. September 2021 im Urlaub sein. Für dringende Angelegenheiten ist sein Stellvertreter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  zu kontaktieren.

Enis Zuferi

=== der Vollständigkeit halber nochmals die Ausschreibung vom 24.08. (mit der aktualisierten Bewerbungsfrist) ===

Bisher hat Harald Keilhack die Oberliga-Partien eingegeben, so dass sie allen zur Verfügung gestellt werden konnten. Zukünftig kann Harald das nicht mehr machen.

Kurzum wer hätte Zeit und Lust, in Zukunft die Oberliga Partien einzugeben?

Hier die Eckwerte:

- Eingabe von OL-Partien innerhalb einer Woche nach dem Spieltag
- Vergütung von 50 € pro Spieltag
- optional auch das Küren einer schönsten Partie pro Spieltag
- die Bewerbungsfrist wird verkürzt auf den 05.09.2021 - Bewerbungen an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Enis Zuferi

Terminänderung: Baden-Württembergische Schnellschach Meisterschaft

Veröffentlicht am: 24.08.2021 von Karlheinz Vogel in: Spielbetrieb » Schnellschachmeisterschaft Drucken

Wegen einer Terminkollission mit der Seniorenmeisterschaft und in Absprache mit Baden wird die gemeinsame Baden-Württembergische Schnellschachmeisterschaft auf den 05. September 11 Uhr verlegt.

Die Eckwerte bleiben unverändert: gespielt werden 9 Runden, 15+5, Schweizer System, auf der Plattform Lichess. Diese und alle weiteren Infos finden sich in der Ausschreibung.

Als Schmankerl dürfen die zwei besten BadenerInnen und die vier besten WürttembergerInnen über das Wochenende vom 25. und 26. September nach Lübeck zur Deutschen Schnellschachmeisterschaft.

Nachtrag vom 17.08.21: teilnehmende Frauen können sich nicht für Lübeck, sondern für die DSEM 2022 qualifizieren.

Enis Zuferi