Geschäftsordnung des Schachbezirks Neckar/Fils

Inhalt

§ 1 Wesen und Geschäftsbereich
§ 2 Gliederung des Bezirks
§ 3 Organe
§ 4 Bezirkstag
§ 5 Aufgaben des Bezirkstages
§ 6 Bezirksleitung
§ 7 Bezirksspielausschuss
§ 8 Kassenprüfer
§ 9 Bezirksschiedsgericht
§ 10 Jugend
§ 11 Finanzierung
§ 12 Sonstige Bestimmungen
§ 13 Schlussbestimmung


§ 1 Wesen und Geschäftsbereich

  1. Der Schachbezirk Neckar/Fils - nachstehend "Bezirk" genannt - ist eine Gliederung des Schachverbandes Württemberg e.V. - nachstehend "SVW" genannt - und erfasst alle Schachvereine und -abteilungen - nachstehend "Vereine" genannt -, soweit sie dem SVW angehören. Sie müssen gleichzeitig Mitglied des Württembergischen Landessportbundes - nachstehend "WLSB" genannt - sein.
  2. Geschäftsbereich des Bezirks ist das vom SVW jeweils zugewiesene geographische oder organisatorische Gebiet.

§ 2 Gliederung des Bezirks

  1. Der Bezirk gliedert sich in die Schachkreise - nachstehend "Kreise" genannt -:
    • Esslingen/Göppingen - nachstehend "Kreis ES/GP" genannt -
    • Reutlingen/Tübingen - nachstehend "Kreis "RT/TÜ" genannt -
    Die Zuordnung der einzelnen Vereine orientiert sich in der Regel an den entsprechenden Landkreisen, Zweifelsfälle werden durch die Bezirksleitung zugeordnet.
  2. Die Kreise wählen ihre Funktionäre, einschließlich eines Vorsitzenden, und arbeiten selbständig. Sie regeln ihren Spielbetrieb im Rahmen der Wettkampf- und Turnierordnung - nachstehend "WTO" genannt - des SVW und der Geschäfts- und Spielordnung des Bezirks in eigener Verantwortung. Zur Finanzierung der Aufgaben erhalten sie Beiträge aus der Bezirkskasse.

§ 3 Organe

  1. Die Organe des Bezirks sind:
    • Bezirkstag
    • Bezirksleitung
    • Bezirksspielausschuss
    • Bezirksschiedsgericht
  2. Über die Sitzungen der Organe ist ein Protokoll zu führen. Protokolle werden vom Protokollführer erstellt und sind auch vom jeweiligen Leiter des Organs zu unterschreiben. Die Veröffentlichung ist zu veranlassen, soweit dies im Hinblick auf die Bedeutung der Beschlüsse als geboten erscheint. Protokolle des Bezirkstags sind zu veröffentlichen.

§ 4 Bezirkstag

  1. Der Bezirkstag, als oberstes Organ des Bezirks, besteht aus den Vertretern aller Vereine des Bezirks und den Mitgliedern der Bezirksleitung. Jeder vorgenannte Teilnehmer des Bezirkstages hat eine Stimme. Vereine mit mehr als 40 Mitgliedern sind berechtigt, zwei stimmberechtigte Vertreter zu entsenden.
  2. Der ordentliche Bezirkstag tritt alle zwei Jahre zusammen. Dies geschieht immer in Jahren, in denen ein Verbandstag stattfindet. Er findet mindestens 5 Wochen vor dem Verbandstag statt.
  3. Ein außerordentlicher Bezirkstag findet statt im Falle der
    • Einberufung durch die Bezirksleitung,
    • Forderung mindestens eines Schachkreises oder 1/3 aller Vereine des Bezirks
  4. Der Termin zum Bezirkstag und die Tagesordnung sollen 4 Wochen vorher im Verbandsorgan des SVW oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder bekanntgegeben werden.
  5. Der Bezirkstag ist bei ordnungsgemäßer Einberufung stets beschlussfähig. Ausscheidende Funktionäre sind stimmberechtigt.
  6. Wahlen mit konkurrierenden Kandidaten werden geheim durchgeführt. Bei sonstigen Abstimmungen wird auf Antrag mindestens eines Mitglieds geheim abgestimmt. Bei Abstimmungen über Personen und Entlastungen ruht das Stimmrecht der Betroffenen.
  7. Anträge, über die der Bezirkstag beraten soll, müssen mindestens zwei Wochen vorher dem Bezirksleiter schriftlich vorliegen. Verspätet eingegangene Anträge können mit Unterstützung der Mehrheit des Bezirkstages zur Beratung und Beschlussfassung zugelassen werden. Anträge können von den Vereinen und Abteilungen sowie von den Mitgliedern der Bezirksleitung (§ 6 der Geschäftsordnung) gestellt werden.

§ 5 Aufgaben des Bezirkstages

  1. Bestellen eines Protokollführers
  2. Entgegennahme der Berichte aller Mitglieder der Bezirksleitung und der Kassenprüfer
  3. Entlastung der Bezirksleitung
  4. Änderung der Geschäfts- und Spielordnung
  5. Festsetzen von Gebühren, Beiträgen, Start-, Reue- und Bußgeldern - nachstehend "Geldleistungen" genannt -, Genehmigung des Haushaltes und des Rahmens für die Finanzierung der Aufgaben des Bezirks
  6. Bestätigung des Vorsitzenden der Schachjugend Neckar-Fils
  7. Beschlussfassung über Anträge an den Verbandstag
  8. Neuwahlen:
    • der Bezirksleitung, soweit nicht Sache der Kreise oder Bezirksjugend
    • des Bezirksschiedsgerichtes,
    • zweier Kassenprüfer
  9. Wahl der Delegierten zum Verbandstag
  10. Erledigung der Anträge

§ 6 Bezirksleitung

  1. Die Mitglieder der Bezirksleitung sind
    a. Bezirksleiter,
    b. stellvertretender Bezirksleiter,
    c. Bezirksspielleiter,
    d. stellvertretender Bezirksspielleiter,
    e. Bezirkskassenwart,
    f. Vorsitzender der Schachjugend Neckar-Fils,
    g. Bezirksfrauenschachreferent,
    h. Bezirkspressewart,
    i. Referent für Ausbildung, Breiten- und Freizeitsport und
    j. Kreisbeauftragte aller Kreise
  2. Die Sitzungen dieses Gremiums werden vom Bezirksleiter bei Bedarf einberufen. In Jahren, in denen kein ordentlicher Bezirkstag abgehalten wird, soll mindestens eine Sitzung der Bezirksleitung stattfinden.
  3. Die Bezirksleitung führt die Beschlüsse des Bezirkstages durch.
    Aufgabenverteilung:

    Bezirksleiter
    Einberufung des Bezirkstages und der Sitzungen der Bezirksleitung
    Leitung des Bezirkstages und der Sitzungen der Bezirksleitung
    Vertretung des Bezirks gegenüber dem Verband und der Öffentlichkeit
    Durchführung der Maßnahmen, die im Rahmen dieser Geschäfts- und Spielordnung erforderlich sind

    stellvertretender Bezirksleiter
    Vertretung des Bezirksleiters bei dessen Verhinderung

    Bezirksspielleiter
    Durchführung der Mannschaftskämpfe und Turniere gemäß § 10 ff. der Bezirksspielordnung
    Koordination aller Termine im Bezirksspielausschuss gemäß § 7 Abs. 3
    Festlegung der Termine des Bezirks
    Bestimmung von Klassen- und Staffelleitern sowie von Verantwortlichen für die Durchführung der
    Einzelturniere

    stellvertretender Bezirksspielleiter
    Vertretung des Bezirksspielleiters bei dessen Verhinderung

    Bezirkskassenwart
    Führung der Kasse (Mahnwesen) des Bezirks
    Meldung säumiger Zahler an den Bezirksleiter und zuständigen Spielleiter
    Erstellung des Kassenberichts und Meldung an den Verband
    Erstellung eines Haushaltsplanes

    Vorsitzender der Schachjugend Neckar-Fils
    Leitung und Vertretung der Jugend im Bezirk
    Durchführung von Jugendturnieren im Rahmen der Ordnung der Württembergischen Schachjugend - nachstehend "WSJ" genannt - und sonstiger Jugendveranstaltungen.

    Bezirksfrauenschachreferent
    Vertretung der Belange des Frauenschachs im Bezirk
    Durchführung der Frauenmeisterschaften

    Bezirkspressewart
    Veröffentlichung des Bezirks im offiziellen Verkündungsorgan des SVW
    Berichterstattung in der Tagespresse und in Fachzeitschriften

    Wertungsreferent
    Auswertung der Turniere des Bezirks und der Kreise
    Auswertung angemeldeter Turniere der Vereine
    Veröffentlichung der Tabellen und Wertungszahllisten

    Referent für Ausbildung, Breiten- und Freizeitsport
    Vertretung der diesbezüglichen Belange des Bezirks beim SVW
    Organisation von Schulungen für Mannschaftsführer, Turnierleiter und Schiedsrichter
    Zusammenarbeit mit Vertretern des SVW, mit dem Ziel, viele Menschen für den Schachsport zu
    gewinnen und die Schachspieler in die Sportbewegung einzubinden

  4. Die Bezirksleitung ist berechtigt, vakante Positionen bis zum nächsten Bezirkstag kommissarisch zu besetzen.
  5. Alle Mitglieder der Bezirksleitung - mit Ausnahme der unter (f) und (j) genannten - werden auf dem ordentlichen Bezirkstag für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
  6. Personen, die mehrere Ämter innerhalb der Bezirksleitung übernehmen, haben dennoch dort nur eine Stimme. Für den Fall der gleichzeitigen Verhinderung des Bezirksleiters und seines Stellvertreters kann der Bezirksleiter ein anderes Mitglied der Bezirksleitung mit der Vertretung des Bezirks gegenüber dem Verband beauftragen.

§ 7 Bezirksspielausschuss

  1. Die Mitglieder des Bezirksspielausschusses sind:
    • Bezirksspielleiter
    • stellvertretendem Bezirksspielleiter
    • bis zu 6 vom Bezirkstag zu wählende Beisitzer
    • Kreisspielleiter der Kreise
    • Spielleiter Bezirksjugend
  2. Die Sitzungen des Bezirksspielausschusses werden vom Bezirksspielleiter einberufen und finden mindestens jährlich statt.
  3. Der Bezirksspielausschuss plant die Termine im Bezirk und gibt Terminempfehlungen für die Kreise.
  4. Die Aufgabenverteilung für die Durchführung der Wettkämpfe unterliegt dem Bezirksspielausschuss.

§ 8 Kassenprüfer

  1. Die Bezirkskasse ist von zwei Kassenprüfern vor dem ordentlichen Bezirkstag zu prüfen. Über die Prüfung ist dem Bezirkstag zu berichten.
  2. Die Kassenprüfer dürfen nicht der Bezirksleitung angehören.
  3. Die Kassenprüfer werden auf dem ordentlichen Bezirkstag für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich.

§ 9 Bezirksschiedsgericht

  1. Die Mitglieder des Bezirksschiedsgerichtes sind:
    • Vorsitzender,
    • stellvertretender Vorsitzender,
    • maximal 6 Beisitzer.
  2. Die Schiedsverfahren werden nach den Bestimmungen der WTO und der Schiedsordnung des SVW
    abgewickelt.

§ 10 Jugend

  1. Die Jugend des Bezirks regelt ihre Angelegenheiten im Rahmen der Verbandssatzung, der Verbandsjugendordnung, sowie dieser Geschäfts- und Spielordnung selbständig in eigener Zuständigkeit.
  2. Die "Schachjugend im Bezirk Neckar/Fils" gibt sich eine eigene Geschäfts- und Spielordnung.
  3. Vertreter gegenüber dem Bezirk ist der Vorsitzende der Schachjugend Neckar-Fils.

§ 11 Finanzierung

  1. Der Bezirk kann Geldleistungen erheben. Die Höhe beschließt der Bezirkstag.
  2. Start- und Reuegelder werden mit der Meldung fällig.
  3. Die Vereine sind gehalten, dem Bezirkskassenwart für die Meldegebühren der Mannschaftswettbewerbe Einzugsermächtigungen zu erteilen. Werden Geldleistungen nicht fristgerecht bezahlt, so hat der Verein eine Bearbeitungsgebühr (siehe Gebührenordnung) zu entrichten. Zahlt der Verein nach weiterer Mahnung mit Fristsetzung und Androhung einer Sperre nicht oder nicht vollständig, wird vom Bezirksleiter eine Geldbuße bis maximal (siehe Gebührenordnung) verhängt. Gleichzeitig werden alle Mannschaften und Einzelspieler des Vereins für alle offiziellen Veranstaltungen gesperrt. Die Sperre tritt mit Ablauf des Tages, an dem die Geldleistungen nachweislich vollständig bei der Bezirkskasse eingegangen sind, automatisch außer Kraft.
  4. Die Organe des Bezirks sind verpflichtet, Zuschüsse des WLSB und anderer Organisationen, soweit ihnen bekannt, auszuschöpfen. Sie sind ebenfalls gehalten, weitere Finanzierungsmöglichkeiten zu finden und zu nutzen.

§ 12 Sonstige Bestimmungen

  1. Das offizielle Verkündungsorgan des Bezirks entspricht dem des SVW. Offizielle Veröffentlichungen darin gelten als ordnungsgemäß zugestellt. Jeder Verein ist verpflichtet, mindestens ein Exemplar zu beziehen.
  2. Die Teilnahme am Bezirkstag durch mindestens einen Delegierten oder Bezirksfunktionär ist Pflicht des Vereins. Bei Nichteinhaltung wird eine Geldbuße gemäß Gebührenordnung verhängt, es sei denn der Verein bringt für das Fernbleiben im Einzelfall einen triftigen Entschuldigungsgrund vor. Auf §15(2) der SVW-Satzung wird verwiesen.

§ 13 Schlussbestimmung

  1. Der Bezirksleiter ist ermächtigt und verpflichtet, alle gebotenen Maßnahmen im Sinne dieser Geschäfts-und Spielordnung durchzuführen.
  2. Diese Geschäftsordnung tritt mit der Verabschiedung des Bezirkstages mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten ab dem Folgetag in Kraft. Alle bisherigen Geschäftsordnungen werden dadurch vollständig ersetzt.
  3. Änderungen werden vom Bezirkstag mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten vorgenommen.

Gez. Guntram Doleschal (Bezirksleiter)

Änderungen gegnüber der Vorgängerversion als PDF.

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Nachhaltigkeit im SVW

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SafeSport und Kinderschutz im SVW

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