Informationen zur WTO

Veröffentlicht am: 07.07.2013 von Holger Schröck in: Spielbetrieb Drucken

Liebe Schachfreunde,

beim diesjährigen Verbandstag in Warthausen wurde eine neue Wettkampf- und Turnierordnung, WTO, beschlossen.

Diese neue WTO wird nachfolgend veröffentlicht und ist damit ab sofort gültig. Selbstverständlich werden noch laufende Wettbewerbe nach der bei Veranstaltungsbeginn gültigen Fassung zu Ende gebracht.

Die neue WTO beinhaltet vorwiegend redaktionelle Korrekturen. Inhaltliche Änderungen sind es nicht so viele, aber diese sollten von den Schachspielern und Funktionären beachtet werden.

Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen inhaltlichen Änderungen:

  1. In §3.3 sind die Bedenkzeiten für die Verbandsturniere mit Turnierbedenkzeit zusammengefasst. Die neue „kurze Fischer-Bedenkzeit“ wurde bereits vor Jahresfrist eingeführt. Lediglich die Einführung für die Verbandsligen wurde um 1 Jahr verzögert, gilt nun aber für erstmals für die Saison 2013/14.
  2. In §4.2 sind zusätzliche Hinweise für den Einsatz von Schiedsrichtern beschrieben, falls der Schiedsrichter vom Platzverein gestellt wird.
  3. Ergänzend dazu gibt es in §4.3. ergänzende Hinweise für alle Schiedsrichter.
  4. Gestrichen wurde der bisherige §5.6, welcher eine Sonderreglung für die Teilnahme Jugendlicher an SVW-Meisterschaften enthielt.
  5. Bei §10 wurden die Rechte des Mannschaftsführers präzisiert, Dazu wurde auch der 2. Absatz ergänzt.
  6. Weitere Verhaltensregeln, für Mannschaftsführer, Spieler und auch Zuschauer wurden im neuen §10a definiert.
  7. Im § 11 gab es mehrere Änderungen. Im ersten Absatz wurden die Pflichten des gastgebenden Vereins um zwei Selbstverständlichkeiten, Bereitstellung von Getränken und rechtzeitige Öffnung des Spiellokals, ergänzt. Außerdem wurden Sanktionsmöglichkeiten bei Vernachlässigung der Pflichten hinzu gefügt.
  8. Bei § 11.3.4 steht ein neuer Satz, der das Auftreten kampfloser Ergebnisse bei Mannschaftskämpfen einschränken soll. Konkret: Einmaliges kampfloses Ergebnis pro Spieler und Saison ist zulässig. Beim 2. Mal muss der Mannschaftsführer auf der Hut sein, will er die Teilnahmeberechtigung dieses Spielers nicht verlieren.
  9. Fristen wurden in §11.4.5 neu eingeführt um im Falle von Terminverlegungen auch ein Vorspielen zu ermöglichen.
  10. Eine sachlich richtige, aber im Ergebnis unglücklich formulierte Änderung bei §12.2.2 wird die Zahl der zu erwartenden Entscheidungsspiele deutlich reduzieren.
  11. Nur zur Erläuterung der bisherigen Praxis stehen in den nachfolgenden Abschnitten bei §12.3 bis §12.5 (teilweise auch schon in §6.2) erklärende Klammerzusätze, die beschreiben, wie kampflose und extern gewertete Partien gewertet werden. Neu ist die Definition, wie Spieler, die am gleichen Tag in mehreren Mannschaften nominiert werden, behandelt werden.
  12. Der bisherige §19.5 wurde gestrichen, da darin gegenüber dem restlichen § Wiederholungen, teilweise auch widersprüchliche Angaben enthalten waren.
  13. §22.1. beinhaltet eine Erweiterung der Teilnahmeberechtigung beim Mannschaftspokal. Neu ist in §22.2, dass bei der Pokal-Mannschaftsmeldung jetzt auch Abmeldungen zulässig sind.
  14. In §23.4.1 wurde eine Regelung neu formuliert, die an die zuletzt gängige Praxis angelehnt wurde.

Thomas Wiedmann
Verbandsspielleiter