Nächste Woche, nächste Verschärfungen

Veröffentlicht am: 24.11.2021 von Karlheinz Vogel in: Hygienekonzept Drucken

Liebe Schachfreundinnen und Schachfreunde,

am 23. November wurde der bisherige Stufenplan um die Alarmstufe II erweitert. Diese tritt als konsolidierte Fassung der CoronaVO vom 24. November 2021 in Kraft.

Bereits am 22. November 2021 tagte das SVW-Präsidium und hat für sich als Maxime seines Handelns beschlossen, im Sinne unserer Verbandsaufgabe den sportlichen Wettkampf zwischen den Vereinen im Rahmen dessen, was die Politik an gesetzlichen Regeln vorgibt, zu organisieren. Wir wollen es den Spielwilligen ermöglichen, Ihrem Schachsport nachzugehen.

Wir appellieren an alle, nehmt eure Verantwortung ernst, zeigt Respekt und Toleranz vor anderen Meinungen und Haltungen und versucht gemeinsam faire Lösungen zu finden und zeigt Rücksicht und Solidarität. Helft alle mit, dass wir mit Besonnenheit und ohne Panik diese Pandemie durchstehen und unser Schachsport weiterlebt. Der Schachverband sind wir alle!

Wir werden auf unserer Homepage über die aktuellsten Entwicklungen informieren.

Laut den „Corona Regeln auf einen Blick“ – ab 28. Oktober, Stand 23. November 2021 – gilt für die „Alarmstufe II“ im Bereich Sport (für Sportler und Mitwirkende (siehe Beispiele unten)) „2G“, siehe Bild.

Nach wie vor sind bei Mannschaftskämpfen

  • die Kontaktdaten aufzunehmen (und nach vier Wochen datenschutzgerecht zu löschen),
  • die erforderlichen Nachweise zu überprüfen,
  • es ist ein Hygienekonzept (Hygienekonzept SVW) erforderlich sowie
  • die Regelungen bezüglich der Maskenpflicht sind zu beachten.

Bei der Ausübung des Sports, sprich beim Sitzen am Brett, entfällt die Maskenpflicht. Es bleibt aber jedem frei gestellt sich und andere durch eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske zu schützen.

Nach wie vor dürfen nur noch geimpfte oder genesene SpielerInnen (und Mitwirkende (Betreuer, Schiedsrichter, Mannschaftsführer) mit Nachweis das Turnierareal betreten, siehe auch unser Hygienekonzept. Dies zu überprüfen ist die Pflicht des Veranstalters, also des Heimvereins. Ihr müsst die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument (z.B. Personalausweis) abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App geprüft werden.

Bitte nehmt diese Regelungen für die Gesundheit aller Spieler ernst!

Helft also eurem Mannschaftsführer, indem Ihr einen 2G-Nachweis und auch einen Ausweis, dass man auch wirklich die genesene oder geimpfte Person ist, parat habt. Wenn kein 2G-Nachweis vorliegt dürft ihr die Personen das Turnierareal nicht betreten lassen!

Bitte nutzt die Vorlagen des Verbandes um den 2G-Nachweis zu dokumentieren.

Neu ist die Regelung für Besucher. Für Besucher gilt „2G Plus“, das Plus bedeutet, dass geimpfte und/oder genesene Personen zusätzlich getestet sein müssen. Als Test wird das negative Ergebnis eines offiziellen Corona-Schnelltests (kein Selbsttest) verlangt.

Daher empfiehlt der Verband auf Zuschauer/Besucher zu verzichten.

Hier ein paar Beispiele wie sich die aktuellen Regelungen auf den Spielbetrieb auswirken:

1.) Für Spieler an Mannschaftskämpfen gilt 2G, wobei die Maskenpflicht am Brett entfällt.
2.) Betreuer, Trainer oder Schiedsrichter gelten nach §10 Abs. (5) als sonstige Mitwirkende. Für diese gilt ebenfalls 2G. Da sie an der Sportausübung nicht direkt beteiligt sind, unterliegen sie der Maskenpflicht.
3.) Kiebitze gelten als Besucher. Für diese gilt 2G+ sowie Maskenpflicht. Da die Durchführung einer Sportveranstaltung nur mit kontrolliertem Zugang für Besucherinnen und Besucher zulässig ist, empfiehlt der Verband auf Besucher zu verzichten.


Wie es in den einzelnen Kreisen aussieht, sieht man mit diesem Link
Das kann insofern relevant sein, weil in Hotspots verschärfte Reglungen gelten.

Was bedeuten 2G, 2G Plus, 3G und 3G Plus?


Bei den Corona-Maßnahmen spielen die Zugangsbeschränkungen 2G, 2G Plus, 3G und 3G Plus eine große Rolle. Die Bedeutung im Einzelnen:

2G meint geimpft oder genesen. Als geimpft gelten Personen, bei denen die abschließende Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegt. Als genesen gelten Personen, bei denen die Corona-Infektion mit einem PCR-Test festgestellt wurde. Dieses Testergebnis muss mindestens 28 Tage alt sein und darf aber nicht länger als sechs Monate zurückliegen.

2G Plus: wie 2G, das Plus bedeutet, dass geimpfte und/oder genesene Personen zusätzlich getestet sind. Als Test wird das negative Ergebnis eines Corona-Schnelltests verlangt.

3G bedeutet vollständig geimpft, genesen oder getestet. Als Test ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

3G Plus bedeutet geimpft, genesen oder PCR-getestet. Hier wird von Ungeimpften ein negativer PCR-Test verlangt. Dieser muss bei längeren Aufenthalten alle 72 Stunden erneuert werden.


Ausnahmen von „2G“ / „2G Plus“:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.
  • GrundschülerInnen, SchülerInnen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für SchülerInnen bis einschließlich 17 Jahre.
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.*
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).*
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.*
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur noch bis 10. Dezember 2021).*
*Negativer offizieller Antigen-Test (kein Selbsttest) erforderlich

Bitte achtet auf Euch und Eure Mitmenschen und bleibt gesund!


Thomas Wiedmann, Carsten Karthaus und Karlheinz Vogel
Fassung vom 24.11.2021