Das Kultusministerium präzisiert

Veröffentlicht am: 10.11.2021 von Karlheinz Vogel in: Hygienekonzept Drucken
 

Rechtzeitig vor dem nächsten Wochenende gibt es einige Erläuterungen zur Corona VO Sport. Insbesondere finde ich gut, dass erklärt wird, wie sich diese Sportverordnung für Schüler auswirkt. Mit der Bitte um Beachtung:

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport nahm Präzisierungen in der Übersicht über die aktuell geltenden Regelungen für den Sport vor.

Die Präzisierungen (gelb markiert) beziehen sich auf die Durchführung von Wettkampfveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen im Sport (§ 10 CoronaVO und § 1 CoronaVO in Verbindung mit §§ 2, 3, 4 und 6 CoronaVO Sport).

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang eine Stellungnahme des Kultusministeriums auf die Frage danach, warum in der neuen Corona-VO Sport für Trainings, sowie Wettkämpfe außerhalb von Wettkampfserien und Ligabetrieb PCR-Tests benötigt werden und für Wettkampfserien und den Ligabetrieb wiederum Antigen-Schnelltests ausreichend sind:
„Diese Lockerung ist vorgesehen, um den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten. Ohne eine ausreichende Anzahl an Spielerinnen und Spielern oder beispielsweise einem Schiedsrichter ist die Teilnahme am Spielbetrieb nicht möglich. Da ein PCR-Testnachweis eine hohe Hürde darstellt, reicht hier ein Antigen-Testnachweis. Ein Training hingegen kann auch mit weniger Spielerinnen und Spielern sinnvoll durchgeführt werden. Daher sind hier die Zugangsvoraussetzungen weiterhin streng.“

In dieser Übersicht des Kultusministeriums werden die aktuellen Regelungen für den Sport, Stand 8. November 2021, zusammengefasst.

Weitere Informationen sind auf den Seiten des Kultusministeriums und des Landessportverbandes Baden-Württemberg zu finden.

Hintergrund

Der Landessportverband Baden-Württemberg (LSVBW) ist die Dachorganisation der Sportselbstverwaltung in Baden-Württemberg und Träger der Olympiastützpunkte Baden-Württemberg (OSPe BW). Seine Rechtsform ist der eingetragene Verein.
Der Landessportverband vertritt die gemeinsamen Interessen seiner Mitgliedsorganisationen. Mit mehr als 3,8 Mio. Mitgliedschaften und 11.274 Vereinen ist der Landessportverband die größte Personenvereinigung im Land Baden-Württemberg. Zu ihm gehören 95 Mitgliedsorganisationen, die sich in 3 Sportbünde, 84 Sportfachverbände und 8 Verbände mit besonderer Aufgabenstellung sowie Verbände für Wissenschaft und Bildung unterteilen lassen. Der Landessportverband ist ordentliches Mitglied des Deutschen Olympischen Sportbundes.