Spielbetrieb – neue Lage

Veröffentlicht am: 06.02.2022 von Karlheinz Vogel in: Spielbetrieb Drucken

Ähnlich sieht es auch im Schachverband aus: Am 01. Dezember 2021 wurde im Erweiterten Präsidium beschlossen, dass einseitige Spielverlegungen oder Absagen an die Alarmstufe II gekoppelt werden.

Es herrscht Einigkeit darüber, dass die Pandemielage derzeit sehr schwer einzuschätzen und es daher praktisch unmöglich ist, die richtige Entscheidung zu treffen. Deshalb gehen auch die Meinungen und Handlungsempfehlungen sehr weit auseinander.

Da es jetzt keine anders lautende Mehrheitsentscheidung gibt, wird die am 01.12.2021 für die Alarmstufe II beschlossene Regelung jetzt, bei Alarmstufe I, ausgesetzt. D.h. es gibt bis auf Weiteres keine einseitige Verlegungsmöglichkeit, aber sehr wohl die Option Spiele einvernehmlich zu verlegen.

Da ab der Landesliga und darunter die Bezirke zuständig sind, kann der Verband hier lediglich eine Empfehlung aussprechen.

Des weiteren sei darauf hingewiesen, dass auf Grund von lokalen Vorgaben mancherorts mit Maske gespielt werden muss. Von da her empfiehlt der Verband generell mit Maske zu spielen, obwohl das die CoronaVO Sport nicht vorschreibt.