Vorwärts Freunde, wir müssen zurück

Veröffentlicht am: 05.11.2021 von Karlheinz Vogel in: Spielbetrieb Drucken

Liebe Schachfreundinnen und Schachfreunde,

die Landesregierung hat am 04.11 eine Änderung der Corona-Verordnung Sport beschlossen und notverkündet. Das bedeutet, die Änderungen sind zum 05.11.2021 wirksam. Die Änderungen wurden hier veröffentlicht:

·         https://km-bw.de/CoronaVO+Sport

·         https://km-bw.de/site/pbs-bw-km-root/get/documents_E-1037143756/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Artikelseiten%20KP-KM/1_FAQ_Corona/Coronaverordnungen/2021-11-04%20%C3%84nderungsVO%20CoronaVO%20Sport.pdf

Danach gilt bezüglich des Zutritts zu Ligabetrieb und Wettkampfserien:

Bei Wettkampfserien oder bei Ligabetrieb (z. B. Verbandsrundenspiele) ist für den Zutritt nicht-immunisierter Sportlerinnen und Sportler und sonstiger daran mitwirkende Personen (z. B. Trainer/innen; Schieds- und Kampfrichter/innen) zu geschlossenen Räumen auch in der Warnstufe ein Antigen-Testnachweis ausreichend. Bisher war ein PCR-Testnachweis erforderlich.

Das bedeutet für die SVW-Verbandsspiele am Wochenende (06.11.2021 und 07.11.2021), dass auch weiterhin ein Antigen-Testnachweis (anstatt eines PCR-Tests) ausreichend ist. Das bisherige SVW-Hygienekonzept, bleibt unverändert bestehen. D.h. Selbsttest sind nach wie vor nicht gestattet.

Da diese Notverkündung sehr überraschend in Kraft tritt, bitten wir alle Mannschaftsführer entweder

dieses Schreiben ausgedruckt am Spieltag mitzunehmen,
dieses Schreiben am Spieltag online vorzeigen zu können
oder sich im Vorfeld mit der gegnerischen Mannschaft telefonisch hierüber abzustimmen.

Wichtig ist, diese Pandemie gemeinsam zu bewältigen, gehen Sie auf Ihre Gegner zu. Fairplay steht im Vordergrund! Bitte bleiben Sie gesund.

Carsten Karthaus
Präsident Schachverband Württemberg e.V

p.s. An der Peripherie von Baden-Württemberg (Hessen und Bayern)  kann es Schachvereine oder Spieler geben, die zwar Mitglied in den Schachverbänden von Baden oder Württemberg sind, aber in einem anderen Land spielen. Es gelten dann die Verordnungen des Bundeslandes, in dem der jeweilige Wettkampf ausgetragen wird.