Fast nichts ist so wandelbar wie das Virus

Veröffentlicht am: 01.09.2021 von Karlheinz Vogel in: Spielbetrieb Drucken

... und in der Folge hinkt Euer Schachverband mit der Anpassung der Hygieneverordnung hinterher. Vereinfacht kann man sagen, dass zunächst die Verordnungen von Bund, Land und WLSB gelten. Erst darunter greift unsere Verordnung, die z.B. durch Vorgaben des Hausrechts weiter verschärft werden kann.

Hier der Entwurf, den der Verbandsspielausschuss gestern erarbeitet hat und der die Arbeitsgrundlage für das Erweiterete Präsidium am 09. September bildet. D.h. wahrscheinlich ist der vorliegende Entwurf schon relativ nahe an dem dran, was am 09.09. beschlossen wird.

Bevor jetzt der eine sagt, so eine Verordnung hätte ich auch zwischen Tagesschau und Wetterkarte entwerfen können.  Oder sich diejenigen beschweren, denen das Hygienekonzept zu streng oder zu locker ist (alternativ nicht ausreichend streng bzw. locker ist): hier sieht man die Änderungen und ein jeder darf sich ausmalen, wie da um Inhalte und Formulierungen gerungen wurde.

Als habt Verständnis, auch für uns ist es die erste Pandemie.

Enis Zuferi