Absage der Württembergischen Frauenschachmeisterschaft 2008

Veröffentlicht am: 06.05.2009 von Holger Schröck in: Schiedsgericht » Urteile Drucken

In Sachen

1. Schachverein Stuttgart-Wolfbusch 1956 e.V. vertr. d. d. Spielleiter Alexander Häcker
2. Nadine Stitterich, vertr. d. Alexander Häcker
- Protestführer -

gegen

Schachverband Württemberg, vertr. d. d. Referentin für Frauenschach Biserka Brender
- Protestgegner -

wegen Absage der Württembergischen Frauenschachmeisterschaft 2008

hat das Verbandsschiedsgericht am 10. Oktober 2008 durch Hans-Jörg Schiele als Vorsitzenden und Ute Jusciak und Michael Schwerteck als Beisitzer folgenden Beschluss gefasst:

Der Protest ruht bis zum ordnungsgemäßen Abschluss des Vorverfahrens. Den Protestführern wird insoweit Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.

Begründung:

Die Protestführer machen in ihrem Protest geltend, dass sie sich durch die Absage der Württembergischen Frauenmeisterschaft 2008 beschwert fühlen. Sie bemängeln die Absage trotz ihrer Meinung nach ausreichender Teilnehmerzahl.

Problematisch ist hier die mangelhafte Form des Vorverfahrens. Der Protestführer lässt dem Protestgegner nur eine E-Mail zukommen. Ein Protest, auch im Vorverfahren, hat aber schriftlich zu erfolgen. Der Protestgegner beanstandet in seiner E-Mail vom 12.08.08 die nicht vorhandene Vollmacht von Frau Stitterich. Weitere Formmängel werden nicht dargelegt. Im weiteren Schriftverkehr mit dem Vorsitzenden des Verbandsschiedsgerichts weist der Protestgegner unter anderem auf die mangelnde Schriftform des Protestes hin. Der Protestgegner muss aber auf alle Formfehler hinweisen und die Beseitigung derselben einfordern. Von einem Verbandsfunktionär ist zu erwarten, dass er regelkundig ist. Dieses Wissen muss bei Bedarf weitergegeben werden. Auch die neuere Rechtsprechung (VGH BW 13 S 783/08) spricht von einer Aufklärungspflicht.

Das Schiedsgericht gibt auch zu bedenken, dass die Absage der Württembergischen Frauenmeisterschaft 2008 nicht im offiziellen Verkündungsorgan, der „Rochade Württemberg“, veröffentlicht wurde, so dass bereits fraglich ist, ob hinsichtlich des Vorverfahrens überhaupt eine Frist in Gang gesetzt wurde.

Das Vorverfahren ist deshalb neu zu eröffnen. Die Protestführer müssen zur wirksamen Einleitung des Vorverfahrens gegenüber der Referentin für Frauenschach schriftlich Protest einlegen.

Das Verbandsschiedsgericht plädiert für eine gütliche Einigung im Vorverfahren. Hier sollen die Ungereimtheiten über die Anmeldung der Spielerin Nadine Stitterich objektiv behandelt werden. Wir weisen auf den sportlichen Aspekt und die Wertlosigkeit eines kampflos verliehenen Titels hin und motivieren zu einem Vergleich. Unstimmigkeiten im Innenverhältnis des Verbandes, hier Probleme über die Zuständigkeit, dürfen nicht zu Lasten der Sportler gehen. Die Hauptaufgabe des Schachverbandes ist die Förderung des Schachspiels.

Falls die Parteien im Vorverfahren zu keiner Einigung kommen, wird der Protest wieder aufgenommen und materiell entschieden. Im Falle einer Erledigung im Vorverfahren wird das Schiedsgericht noch eine Kostenentscheidung treffen.

Hans-Jörg Schiele Ute Jusciak Michael Schwerteck