Zweimal Stichtag 15. Mai 2023

Veröffentlicht am: 16.03.2023 von Karlheinz Vogel in: Referat Breitenschach » Hilfen Drucken

Stichtag 15. Mai 2023 für die Beantragung der WLSB-Kooperationen Schule-Verein und Kindergarten-Verein für das Schuljahr 2023/24

Am 15. März hat der WLSB den Startschuß für das Förderprogramm Kooperation Schule-Verein im Schuljahr 2023/24 gegeben. Das Beantragungsportal ist geöffnet, und es bleibt auch in diesem Jahr bis zum 15. Mai offen. Das heißt, allen, die noch den 30. April im Hinterkopf haben, verbleiben zum alten Stichtag noch die ersten beiden Mai-Wochen, um das Antragsformular auszufüllen und die erforderlichen Unterschriften einzuholen. Nach dem Stichtag 15. Mai ist keine Beantragung beim WLSB mehr möglich, zumindest nicht für das Schuljahr 2023/24. Die Zuschusshöhe beträgt je nach Anzahl der Maßnahmen 250€ oder 500€, vorausgesetzt natürlich, dass das Programm mit den nötigen Mitteln aus dem Etat des Landes Baden-Württemberg unterlegt ist.

Seit dem 15. März ist auch das Beantragungsportal für das Förderprogramm Kindergarten-Verein im Schuljahr 2023/24 geöffnet. Stichtag ist auch hier der 15. Mai. Allen, die noch den 31. Mai im Hinterkopf haben sei gesagt, nach dem Stichtag 15. Mai ist für das Schuljahr 2023/24 keine Beantragung beim WLSB mehr möglich. Auch für dieses Förderprogramm gilt der Vorbehalt, das es mit den nötigen Mitteln aus dem Etat des Landes Baden-Württemberg unterlegt sein muß.

Für beide Förderprogramme des WLSB gilt, daß die Auszahlung der bewilligten finanziellen Mittel erst nach dem Abschluß der Maßnahmen erfolgt. Dafür sind zum 31. Juli 2024 die notwendigen Unterlagen beim WLSB einzureichen. Aus der Rückmeldung vom WSLB geht klar hervor, daß das Förderprogramm Kooperation Schule-Verein für die Vereine im SVW in Summe ein sehr wichtiges Förderprogramm darstellt. Deshalb save the date - 15. Mai 2023 - Antragsschluß für die Förderprogramme des WLSB Schule-Verein und Kindergarten-Verein im Schuljahr 2023/24.

Dr. Konrad Müller
Referent für Breitenschach