SVW-Zuschuss für Schach-AG´s und Schachkurse im Verein

Veröffentlicht am: 06.04.2018 von Walter Pungartnik in: Referat Breitenschach » Hilfen Drucken

Sie müssen jedoch dem Antrag eine entsprechende Bestätigung der Schule beilegen. Pro Verein kann max. eine Schach-AG gefördert werden! Antragsschluss für das neue Schuljahr ist der 30. Nov. des laufenden Jahres. Der Zuschuss wird wie folgt aufgeteilt: € 50.- für das Schuljahr Sep. bis Dez. und für das Restschuljahr, Jan. bis Juli die 2. Rate von € 50.-

Die gleiche Regelung gilt auch für die Durchführung eines Anfänger-Schachkurses im Verein. Voraussetzung: Dieser Schachkurs muss öffentlich ausgeschrieben werden (örtliche Presse, oder Amtsblatt oder eine andere öffentliche Bekanntmachung durch den Verein), die Maßnahme muss mindestens 15 Unterrichtseinheiten umfassen und es soll ein kurzen Abschluss-Bericht erstellt werden, kann natürlich auch ein Presse- oder Amtsblatt-Bericht sein.

Diese Anträge können das ganzs Jahr gestellt werden, jedoch spätetstens bis 30. 11. des laufenden Jahres.

Die Anträge sind an den Breitenschachreferent des SVW, Walter Pungartnik zu richten, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder bei Fragen Tel. 07042 12508.oder 0157 53 60 22 77

Walter Pungartnik, Breitenschachreferent des SVW.