Geschäfts- und Spielordnung

Veröffentlicht am: 29.07.2023 von Wolfgang Tölg in: Schachbezirk Stuttgart » Offizielles Drucken

Verabschiedung Stuttgart im April 1979
13. Überarbeitung Stuttgart im April 2023
Genehmigung durch den Verbandstag am 17.06.2023 in Obersulm-Willsbach ist erfolgt

 

Beschluss beim außerordentlichen Bezirkstag am 14.06.2023:
Die Bezirksligen spielen in der Saison 2023/24 an 6 Brettern.

Anmerkung: alle Personenangaben sind geschlechtsneutral zu verstehen

§ 1 Wesen und Geschäftsbereich

(1) Der Schachbezirk Stuttgart (SBS) ist eine Gliederung des Schachverbandes Württemberg e.V. (SVW) und als solche eine Vereinigung von Schachvereinen und Schachabteilungen von Vereinen innerhalb des Schachverbandes Württemberg e.V., soweit sie diesem angehören.

(2) Geschäftsbereich des Schachbezirks Stuttgart ist das vom Schachverband Württemberg e.V. zugewiesene Gebiet. Es umfasst die Stadt Stuttgart, den Landkreis Böblingen sowie Teile der Landkreise Rems-Murr, Ludwigsburg, Esslingen und Calw.

(3) Veränderungen des Geschäftsbereichs sind nur durch Verbandsbeschluss möglich.

§ 2 Gliederung, Spielkreise

(1) Der Schachbezirk Stuttgart gliedert sich in folgende Spielkreise:

Spielkreis Stuttgart-West

Spielkreis Stuttgart-Mitte

Spielkreis Stuttgart-Ost

(2) Die Spielkreise umfassen folgende Gebiete:

Spielkreis Stuttgart-West: Gesamter Landkreis Böblingen sowie Leinfelden-Echterdingen, Vaihingen-Rohr, Simmozheim, Wildberg/Neubulach, Nagold und Heimsheim.

Spielkreis Stuttgart-Mitte: Ditzingen, Korntal, Gerlingen, Hemmingen und das Stadtgebiet Stuttgart ohne Vaihingen-Rohr und Neckar-Vororte.

Spielkreis Stuttgart-Ost: Stuttgarter Neckar-Vororte
Teile des Rems-Murr-Kreises sowie Affalterbach.

§ 3 Schachbezirksjugend Stuttgart (SBJS)

(1) Die SBJS ist eine Unterorganisation des Schachbezirks Stuttgart und der Württembergischen Schachjugend im SVW.

(2) Die SBJS führt und verwaltet sich selbständig und gibt sich eine eigene Geschäfts- und Spielordnung im Rahmen der Satzungen und Ordnungen der vorstehend genannten Organisationen.

§ 4 Organe

(1) Organe des Schachbezirks Stuttgart sind:

Der Bezirkstag

die Bezirksleitung

der Bezirksspielausschuss

(2) Über alle Sitzungen der Organe ist ein Protokoll zu führen. Das Protokoll des Bezirkstages wird vom Protokollführer erstellt. Es ist vom Bezirksleiter zu unterschreiben.

§ 5 Der Bezirkstag

(1) Der Bezirkstag ist das oberste Organ des Schachbezirks Stuttgart. Der Bezirkstag besteht aus den Vertretern aller Vereine des Schachbezirks Stuttgart, den Mitgliedern der Bezirksleitung und den der Bezirksleitung nicht angehörenden Mitgliedern des Bezirksspielausschusses. Jeder Verein und jedes Mitglied der Bezirksleitung und des Bezirksspielausschusses hat eine Stimme. Vereine mit mehr als 50 Mitgliedern haben zwei Stimmen. Jeder Stimmberechtigte hat nur eine Stimme.

(2) Der ordentliche Bezirkstag findet jährlich statt. Der Bezirkstag bestimmt die Richtlinien der Arbeit des Bezirks. Seine Aufgaben sind:

  • Bestellung eines Protokollführers
  • Entgegennahme der Berichte der Bezirksleitung, des Bezirksspielausschusses, der Kassenprüfer und des Bezirksschiedsgerichtes
  • Entlastung der Bezirksleitung
  • Neuwahlen der Bezirksleitung, des Bezirksspielausschusses, des Bezirksschiedsgerichtes und der Kassenprüfer. In den Jahren mit ungerader Jahreszahl finden die Neuwahlen für die Bezirksleitung statt, wie sie in § 6 beschrieben wird, ausgenommen hiervon ist der Bezirksspielleiter. In Jahren mit gerader Jahreszahl finden die Neuwahlen des Bezirksspielleiters, der Spielleiter der Spielkreise und der Staffelleiter der Spielkreise statt
  • Änderung der Geschäfts- und Spielordnung
  • Erledigung der Anträge
  • Beschlussfassung über Anträge an den Verbandstag
  • Verabschiedung eines Haushaltsplanes.
  • Wahl der Delegierten für den Verbandstag
  • Bestätigung des Vorsitzenden der Bezirksjugend

(3) Ein außerordentlicher Bezirkstag wird abgehalten, wenn

  • der Bezirksleiter ihn einberuft
  • der Bezirkstag oder die Bezirksleitung mit Mehrheit die Einberufung beschließt

§ 6 Die Bezirksleitung

(1) Die Bezirksleitung besteht aus

  • dem Bezirksleiter
  • dem Bezirksspielleiter
  • dem Bezirkskassierer
  • dem Frauenreferenren
  • dem Seniorenreferenten
  • dem Wertungsreferenten
  • dem Vorsitzenden des Bezirksschiedsgerichts
  • dem Referenten für Ausbildung
  • dem Referenten für Breiten- und Freizeitsport
  • dem von der SBJS gewählten und vom Bezirkstag bestätigten Vorsitzenden der Bezirksjugend

(2) Die Sitzungen der Bezirksleitung werden bei Bedarf vom Bezirksleiter einberufen.

(3) Die Bezirksleitung führt die Beschlüsse des Bezirkstages durch. Die Aufgaben verteilen sich wie folgt:

a) Bezirksleiter:

  • Einberufung des Bezirkstages und der Bezirksleitung
  • Leitung des Bezirkstages und der Sitzungen der Bezirksleitung
  • Vertretung des Schachbezirks gegenüber dem Verband und der Öffentlichkeit
  • Durchführung der Maßnahmen, die im Rahmen dieser Geschäfts- und Spielordnung erforderlich sind.
  • Protokollführung bei Sitzungen der Bezirksleitung

b) Bezirksspielleiter

  • Vorsitz im Bezirksspielausschuss, Koordination
  • Einberufung des Bezirksspielausschusses
  • Protokollführung bei Sitzungen des Bezirksspielausschusses
  • Vertretung des Bezirksleiters
  • Durchführung der Bezirksturniere (siehe § 11)

c) Bezirkskassierer:

  • Führung der Kasse und Mahnwesen, Meldung säumiger Vereine an den Bezirksleiter und Bezirksspielleiter
  • Erstellung des Kassenberichts und Meldung an den Präsidenten des Schachverbandes Württemberg e.V.
  • Erstellung eines Haushaltsplanes

d) Frauenreferent:

  • Durchführung von Frauenmeisterschaften auf Bezirksebene
  • Vertretung der Belange des Frauenschachs

e) Seniorenreferent:

  • Durchführung des Spielbetriebs der Senioren auf Bezirksebene
  •  Vertretung der Belange des Seniorenschachs

f) Wertungsreferent:

  • Auswertung der Turniere des Bezirks sowie gemeldeter Turniere der Vereine

g) Vorsitzender des Bezirksschiedsgerichts:

  • Durchführung von Schiedsverfahren
  • Auswahl der Beisitzer

h) Referent für Ausbildung:

  • Beratung von Vereinen
  • Koordination und Durchführungsverantwortung für Maßnahmen im Bereich Ausbildung

i) Referent für Breiten- und Freizeitsport:

  • Leitung des Referats für Breiten- und Freizeitschach
  • Beratung von Vereinen
  • Koordination und Durchführungsverantwortung für Maßnahmen im Bereich Breiten- und Freizeitsport

j) Vorsitzender der Bezirksjugend:

  • Betreuung der Schachjugend des Bezirks im Sinne der Geschäfts- und Spielordnung der SBJS

(4) Alle Mitglieder der Bezirksleitung werden für zwei Jahre gewählt (für den Vorsitzenden der SBJS besteht eine andere Regelung). Wiederwahl ist zulässig. Auf Antrag kann auch geheim gewählt werden.

§ 7 Der Bezirksspielausschuss

(1) Der Spielausschuss ist zuständig für die Terminfestsetzungen der Turniere auf Bezirksebene sowie für die Auslosung der Landes- und Bezirksligen, Kreisklassen, A-, B-, C- und E-Klassen.

(2) Der Bezirksspielausschuss besteht aus:

  • dem Bezirksspielleiter (Vorsitzender)
  • dem Bezirksleiter
  • dem Bezirkskassierer
  • dem Bezirksturnierleiter
  • dem Frauenreferenten
  • dem Seniorenreferenten
  • dem Leiter der Landesliga
  • dem Leiter der Bezirksligen
  • dem Spielleiter des Spielkreises Stuttgart-Mitte
  • dem Spielleiter des Spielkreises Stuttgart-Ost
  • dem Spielleiter des Spielkreises Stuttgart-West
  • den Leitern der Kreisklassen
  • den Leitern der A-Klassen
  • den Leitern der B-Klassen
  • den Leitern der C-Klassen
  • den Leitern der E-Klassen
  • dem Vorsitzenden der Bezirksjugend

(3) Die Sitzungen des Spielausschusses werden nach Bedarf vom Bezirksspielleiter einberufen.

(4) Der Bezirksspielausschuss führt die Beschlüsse des Bezirkstages und der Bezirksleitung durch.
     Die weiteren Aufgaben verteilen sich wie folgt: 

a) Bezirksturnierleiter:

  • Vertretung und Unterstützung des Bezirksspielleiters
  • Durchführung des Bezirks-Pokal-Einzel, Dähnepokal (BPE)
  • Durchführung der Bezirks-Pokal-Mannschafts-Meisterschaft (BPMM)

b) Spielleiter des jeweiligen Spielkreise Stuttgart-Mitte, -Ost und -West:

  • Durchführung der Spielkreis-Einzel-Meisterschaft
  • Bei Bedarf Durchführung der Spielkreis-Blitz-Einzel-Meisterschaft

c) Staffelleiter Kreis-, A-, B-, C- und E-Klassen:

  • Durchführung der jeweiligen Spielkreis-Mannschafts-Meisterschaft

§ 8 Kassenprüfer

(1) Die Bezirkskasse ist von zwei Kassenprüfern jährlich zu prüfen. Der Bezirkstag wählt zwei Kassenprüfer und einen Ersatzkassenprüfer. Bei Verhinderung eines Kassenprüfers tritt der Ersatzkassenprüfer an dessen Stelle. Dasselbe gilt für die Kasse der SBJS und bestehende Eventteamkassen . Über die Prüfung ist dem Bezirkstag zu berichten.

(2) Die Kassenprüfer dürfen nicht der Bezirksleitung angehören.

§ 9 Bezirksschiedsgericht

(1) Das Bezirksschiedsgericht besteht aus dem Vorsitzenden des Schiedsgerichts, seinem Stellvertreter und fünf bis sechs Beisitzern. Mitglieder des Bezirksspielausschusses und gewählte Spielleiter sollen ihm nicht angehören.

(2) Die Schiedsverfahren werden nach den Bestimmungen der Ordnungen des Schachverbandes Württemberg e.V. abgewickelt.

§ 10 Referat für Breiten- und Freizeitsport

(1)  Das Referat für Breiten- und Freizeitschach besteht aus

  • dem Referenten für Breiten- und Freizeitsport
  • 3-6 Beisitzer
  • Sofern eine Kasse in einem Eventteam besteht, einem Eventteamkassierer je Kasse

(2)  Aufgaben des Breitenschachreferats sind

  • Organisation von Jugendfreizeiten
  • Organisation von Breitenschachevents

(3)  Zur Übernahme definierter Aufgaben für Breiten- und Freizeitschach können Eventteams gebildet werden. Wenn es mehr als ein Eventteam gibt, werden die Eventteamleiter auf dem Bezirkstag gewählt. Wenn es nur ein Eventteam gibt, ist der Referent für Breiten- und Freizeitschach Teamleiter.

(4)  Es gibt einen Eventausschuss. Diesem steht der Referent für Breiten- und Freizeitschach vor. Diesem gehören alle gewählten Vertreter des Referats für Breiten- und Freizeitschach und von Amts wegen die Jugendspielleiter der Spielkreise, der Bezirksleiter und der Bezirksjugendleiter an.

(5)  Wahlen des Referats (Kassierer und Beisitzer) finden am Bezirkstag statt

§ 11 Turniere

Der Schachbezirk Stuttgart führt folgende Turniere durch:

  • Mannschaftsmeisterschaften
  • Bezirks-Einzel-Meisterschaft (BEM)
  • Bezirks-Blitz-Einzel-Meisterschaft (BBEM)
  • Bezirks-Pokal-Einzel-Turnier (BPE)
  • (Stuttgarter Stadtmeisterschaft)
  • Bezirks-Frauen-Meisterschaft (bei Bedarf)
  • Bezirks-Senioren-Meisterschaft (bei Bedarf)
  • Bezirks-Pokal-Mannschafts-Meisterschaft (BPMM)
  • Bezirks-Blitz-Mannschafts-Meisterschaft (BBMM)
  • mögliche Qualifikationsturnier(e) für die Bezirks-Einzel-Meisterschaft
  • mögliche Qualifikationsturnier(e) für die Bezirks-Blitz-Einzel-Meisterschaft

 

§ 12 Mannschaftsmeisterschaften

(1) Der Schachbezirk Stuttgart trägt seine Mannschaftsmeisterschaften in folgenden Ligen aus:

  • Landesliga
  • Bezirksliga

(2)  Die Kreisklassen, A-, B-, C- und E- Klassen sind entweder ein Teil vom Spielkreis Stuttgart-Mitte, vom Spielkreis Stuttgart-Ost oder vom Spielkreis Stuttgart-West. Die Spielkreise können abweichende Regelungen von denen des Bezirks haben. Diese Regelungen können nur durch eine Mehrheit des betroffenen Spielkreises verändert werden. Die abweichenden Regelungen werden in den Startschreiben der Staffeln bekannt gemacht.

(3) Die Landesliga spielt mit 10 Mannschaften in einer Staffel. Der Meister steigt in die Verbandsliga Gruppe Nord auf.

(4) Die Bezirksliga spielt in 2 Staffeln zu je 10 Mannschaften. Die beiden Staffelmeister steigen in die Landesliga auf. Die Meister der Kreisklassen steigen in die Bezirksliga auf. Beide Staffeln werden in jedem Jahr durch den Spielausschuß wie folgt neu zusammengesetzt:

Staffel I: 2. Staffel I, 3. Staffel II, 4. Staffel I, 5. Staffel II, 6. Staffel I, 7. Staffel II,
gegebenenfalls je nach Absteigerzahl: 8. Staffel I, 9. Staffel II

Staffel II: 2. Staffel II, 3. Staffel I, 4. Staffel II ,5. Staffel I, 6. Staffel II, 7. Staffel I,
gegebenenfalls je nach Absteigerzahl: 8. Staffel II, 9. Staffel I

Ergibt sich hierdurch die Zuordnung mehrerer Mannschaften eines Vereins für eine Staffel, so ist wie folgt zu verfahren: Die "erste" Mannschaft verbleibt in dieser Staffel, die "zweite" Mannschaft wechselt, die "dritte" verbleibt, usw. Erhält eine Staffel dadurch mehr als zehn Mannschaften, sind die in der letzten Saison tiefplatzierten Mannschaften der betroffenen Staffel der anderen Staffel zuzuordnen.

Die Absteiger aus der Landesliga, die Aufsteiger aus den Kreisklassen und der eventuelle Stichkampfsieger (siehe Abs. 5) werden gleichmäßig dazugelost.

(5) Die Zahl der Absteiger aus der Landesliga und Bezirksliga wird nach folgendem Schema errechnet:

 

 

Fall I

Fall II

Fall III

Fall IV

Absteiger aus der Verbandsliga

0

1

2

3

Absteiger aus der Landesliga

1

2

3

4

Absteiger aus der Bezirksliga

2

3 *

4

5 **

In dem mit * bezeichneten Fall ist ein Stichkampf zwischen den beiden Neuntplazierten der beiden Bezirksligen erforderlich, in dem mit ** bezeichneten Fall ist ein Stichkampf zwischen den beiden Achtplazierten der beiden Bezirksligen erforderlich. Soweit Stichkämpfe erforderlich sind, wird das Heimrecht vom Klassenleiter ausgelost. Bei 4 : 4 entscheidet die Berliner Wertung; ergibt auch diese Gleichstand, entscheidet der Sieg am höchsten Brett; bei acht Remis entscheidet das Los.

(6) Die Bedenkzeit beträgt 90 Minuten für die ersten 40 Züge; nach der Zeitkontrolle 30 Minuten je Spieler zusätzlich für die verbleibenden Züge; zusätzlich pro Zug 30 Sekunden von Beginn an (Fischer-Modus).

§ 13 Bezirks-Einzel-Meisterschaft

(1) Der Schachbezirk Stuttgart trägt seine Einzel-Meisterschaft jährlich in den Monaten Januar bis April aus. Das Turnier soll nach Schweizer System bei 7 bis 9 Runden ausgetragen werden.

(2) Teilnahmeberechtigt sind:

  • Die Absteiger aus dem Württembergischen Kandidatenturnier
  • die Vorberechtigten (1. - 8.) des Vorjahres
  • ein Freiplatz für den ausrichtenden Verein
  • bis zu 15 Aufsteiger aus den möglichen Qualifikationsturnieren
  • Freiplätze können von der Spielleitung bis zum Erreichen von 24 Teilnehmern oder, bei mehr Vorberechtigten, einer geraden Teilnehmerzahl vergeben werden.

(3) Die Zahl der Aufsteiger richtet sich nach der Teilnehmerzahl der Spielkreis-Einzel-Meisterschaften. Bei 19 und mehr Teilnehmern steigen 5 Spieler auf, bei 18 und weniger nur 4.

(4) Die Zahl der Aufsteiger in das Kandidatenturnier richtet sich nach den Bestimmungen des Württembergischen Schachverbandes e.V..

(5) Die Bedenkzeit beträgt 90 Minuten für die ersten 40 Züge; nach der Zeitkontrolle 30 Minuten je Spieler zusätzlich für die verbleibenden Züge; zusätzlich pro Zug 30 Sekunden von Beginn an (Fischer-Modus).

§ 14 Bezirks-Blitz-Einzel-Meisterschaft

(1) Die Blitz-Einzel-Meisterschaft wird jährlich ausgetragen. Gespielt wird in einem Rundenturnier mit bis zu 24 Teilnehmern.

(2) Teilnahmeberechtigt sind:

  • die 5 Erstplazierten der letzten Blitz-Einzel-Meisterschaft
  • ein Freiplatz für den ausrichtenden Verein
  • bis zu 18 Aufsteiger aus den möglichen Qualifikationsturnieren (gleichmäßig zwischen den stattfindenden Turnieren aufgeteilt)

(3) Freiplätze können von der Spielleitung bis zum Erreichen von 24 Teilnehmern vergeben werden.

(4) Die Zahl der Aufsteiger zur Blitz-Einzel-Meisterschaft des Verbandes richtet sich nach den Bestimmungen der Wettkampf- und Turnierordnung des Schachverbandes Württemberg e.V..

§ 15 Bezirks-Pokal-Einzel-Turnier

(1) Das Pokal-Einzel-Turnier auf Bezirksebene wird jährlich ausgetragen. Teilnahmeberechtigt sind alle Schachspieler, die einem Verein des Schachbezirks Stuttgart angehören.

(2) Die Regelungen der Turnierordnung des Deutschen Schachbundes e.V. und/oder der WTO sind entsprechend anzuwenden.

(3) Die Zahl der Aufsteiger zum Pokalturnier des Verbandes richtet sich nach den Bestimmungen der Wettkampf- und Turnierordnung des Schachverbandes Württemberg e.V..

(4) Die Bedenkzeit beträgt 90 Minuten für die ersten 40 Züge; nach der Zeitkontrolle 30 Minuten je Spieler zusätzlich für die verbleibenden Züge; zusätzlich pro Zug 30 Sekunden von Beginn an (Fischer-Modus).

§ 16 Stuttgarter Stadtmeisterschaft

(1) Unter der Schirmherrschaft des Schachbezirks Stuttgart wird eine offene Stadtmeisterschaft von Stuttgart ausgetragen. Das Turnier wird nach Schweizer System in 7 - 9 Runden, je nach Beteiligung gespielt.

(2) Teilnahmeberechtigt sind alle Schachspieler. Das Turnier wird in der Regel einzelnen Stuttgarter Vereinen zur Ausrichtung übertragen.

§ 17 Frauen-Meisterschaft

(1) Der Schachbezirk Stuttgart richtet bei Bedarf eine Frauen-Meisterschaft aus. Das Turnier kann im Rundensystem ausgetragen werden. Gegebenenfalls werden in den Spieökreisen Qualifikationsturniere ausgetragen. Es gelten dann die Bestimmungen für Einzelturniere sinngemäß. Wird keine Frauenmeisterin ermittelt, steigt die Erst- bzw. Nächstplazierte der Mädchen-Meisterschaft der SBJS in das Württembergische Kandidatinnen-Turnier auf.

§ 18 Bezirks-Pokal-Mannschafts-Meisterschaft

(1) Der Schachbezirk Stuttgart führt jährlich eine Pokal-Mannschafts-Meisterschaft (Vierer-Pokal) durch. Zugelassen sind nur Vereinsmannschaften des Schachbezirks Stuttgart.

(2) Eine Mannschaft besteht aus bis zu 20 Spielern. Die Reihenfolge ist nicht vorgeschrieben, sie kann zu jedem Wettkampf aus dem Kontingent der gemeldeten Spieler frei gewählt werden. Jeder Spieler darf in einer Runde nur für eine Mannschaft nominiert werden. Ab- und Nachmeldungen sind möglich. Spieler dürfen für höchstens 2 Mannschaften gemeldet werden.

(3) Gespielt wird im K.O.-System. Bei unentschiedenem Ausgang wird die Berliner Wertung angewandt. (Sieg am 1. Brett = 4 Punkte, 2. Brett = 3 Punkte, 3. Brett = 2 Punkte, 4. Brett = 1 Punkt). Führt auch diese Wertung zum Gleichstand, so entscheidet der Sieg am 1. Brett. Bei 4 Remisen wird zwischen den Mannschaftsführern gelost.

(4) Die Erstplazierten sind entsprechend der Festlegung durch den Verbandsspielausschuss berechtigt, an der Verbandspokalrunde teilzunehmen.

(5) Die Bedenkzeit beträgt 90 Minuten für die ersten 40 Züge; nach der Zeitkontrolle 30 Minuten je Spieler zusätzlich für die verbleibenden Züge; zusätzlich pro Zug 30 Sekunden von Beginn an (Fischer-Modus).

§ 19 Bezirks-Blitz-Mannschafts-Meisterschaft

(1) Der Schachbezirk Stuttgart führt jährlich eine Blitz-Mannschafts-Meisterschaft durch. Zugelassen sind nur Vereinsmannschaften des Schachbezirks Stuttgart.

(2) Eine Mannschaft besteht aus vier Spielern und bis zu sechs Ersatzspielern, die zu Beginn der Meisterschaft in festgelegter Reihenfolge gemeldet werden müssen. Die Rangfolge kann während des Turniers auf Bezirksebene nicht geändert werden.

(3) Es spielt jede Mannschaft gegen jede. Die Meisterschaft wird nach den FIDE-Blitzregeln ausgetragen.

(4) Spielberechtigt sind auf Bezirksebene 22 Mannschaften. Gehen mehr Meldungen ein als Plätze in der Ausschreibung vorgesehen sind, hat der Spielleiter nach angemessenen Gesichtspunkten zu entscheiden.

(5) Die Erstplazierten sind entsprechend der Festlegung der Teilnehmerzahl durch den Verbandsspielausschuß berechtigt, an der Verbandsrunde teilzunehmen.

§ 20 Finanzierung

(1) Zur Finanzierung der Mannschaftskämpfe und Einzelturniere kann der Schachbezirk Stuttgart Start- und z.T. auch Reuegelder erheben.

Die Beträge werden von der Bezirksleitung im Rahmen des Haushaltsplanes festgelegt und in der Ausschreibung (bzw. 1. Rundschreiben) bekannt gegeben.

(2) Start- und Reuegelder werden ausnahmslos mit der Meldung fällig. Das Reuegeld wird bei ordnungsgemäßer Beendigung des Turniers in voller Höhe zurückbezahlt. Bei einmaligem, unentschuldigtem Fehlen verfällt die Hälfte des Reuegeldes, im Wiederholungsfalle der Rest.

(3) Bei Mannschaftskämpfen müssen die Startgelder spätestens bis 10. September eingegangen sein. Erfolgt die Zahlung zu einem späteren Termin, verdoppeln sich die Beträge. Geht die Zahlung nicht bis zur 1. Runde ein, so bleibt die Mannschaft von9der Teilnahme bis zur Bezahlung ausgeschlossen. Die Kämpfe werden mit 0 : 8 als verloren gewertet.

§ 21 Sonstige Bestimmungen

(1) Offizielle Mitteilungen des Schachbezirks Stuttgart erfolgen unter https://www.svw.info/bezirke/sbs

Offizielles Mitteilungsblatt des Schachbezirks Stuttgart ist der Newsletter Württemberg unter https://schachzeitung.svw.info/ . Es erscheint i.d.R. Anfang des Monats.

(2) Das Erscheinen am Bezirkstag ist Pflicht eines jeden Vereins. Fehlt ein Verein, wird eine Geldbuße in Höhe von Euro 30,-- fällig.

(3) Ergebnisse bei Mannschaftskämpfen sind gemäß WTO § 10(1)e zu melden. Der Spielbericht verbleibt, außer bei einem Protest, bis zum Saisonende beim Mannschaftsführer der Heimmannschaft. Bei Verspätung der Meldung kann die Staffelleitung eine Geldbuße in Höhe von Euro 10,- verhängen.

(4) Nachmeldungen müssen der Staffelleitung spätestens 8 Tage vor dem Spieltag (Pokal-Mannschafts-Meisterschaft: Rundenstart) vorliegen. Die Nachmeldung soll in der Regel über das Portal erfolgen. Die betroffene gegnerische Mannschaft (Mannschaftsführer) soll durch die Staffelleitung spätestens 7 Tage vor dem Spieltag (Pokal-Mannschafts-Meisterschaft: Rundenstart) informiert werden.

§ 22 Schlussbestimmungen

(1) Der Bezirksleiter ist ermächtigt und verpflichtet, alle gebotenen Maßnahmen im Sinne dieser Geschäfts- und Spielordnung durchzuführen.

(2) Diese Geschäfts- und Spielordnung des Schachbezirks Stuttgart tritt mit der Verabschiedung (Mehrheit der anwesenden Delegierten) durch den Bezirkstag in Kraft.

(3) Änderungen dürfen nur vom Bezirkstag mit Mehrheit der anwesenden Delegierten (§ 5 (1) dieser Geschäfts- und Spielordnung) vorgenommen werden.

 

Diese Geschäfts- und Spielordnung wurde vom ordentlichen Bezirkstag 1979 am 7.4.1979 in Stuttgart mit Mehrheit angenommen.
Stuttgart, den 18.4.1979
gez.: Rainer Lempert, Protokollführer des Bezirkstages 1979
gez.: Gert Schmid, Bezirksleiter

Die 13. Überarbeitung beinhaltet die vom ordentlichen Bezirkstag 2023 in Fellbach-Oeffingen beschlossenen sowie alle früheren Änderungen.
Stuttgart, 01.04.2023.
gez.: Dr. Philippe Leick, Protokollführer
gez.: Wolfgang Tölg, Bezirksleiter

Link zur PDF-Datei (6 Seiten) letzter Stand 29.07.2023

Link zur PDF-Datei (große Ausführung, 11 Seiten) letzter Stand 29.07.2023