Spielordnung des Schachbezirks Oberschwaben (18.05.2019)

Veröffentlicht am: 14.09.2019 von Holger Namyslo in: Schachbezirk Oberschwaben » Ordnungen Drucken

 

Spielordnung des Schachbezirks Oberschwaben (BSO)

in der Fassung nach dem Bezirkstag vom 18.05.2019


§ 1    Spielweise und Spielregeln

            Für alle Turniere im Bezirk gelten vorrangig die Spielregeln des
            Weltschachbundes (FIDE) und die Wettkampf- und Turnierordnung (WTO)
            des Schachverbandes Württemberg.
            Die Jugendturniere werden abweichend nach § 2.7 geregelt.
            Ergänzend dazu gilt diese Bezirksspielordnung (BSO). Teilnahmeberechtigt zu
            allen Turnieren sind grundsätzlich nur Spieler, die für einen Schachverein
            bzw. eine Schachabteilung des Bezirks Oberschwaben spielberechtigt,
            also aktiv gemeldet sind.

§ 2    Turniere

    Alljährlich werden folgende Turniere ausgetragen:

    2.1    Mannschafts-Meisterschaften (Ligabetrieb) (s. § 4)
    2.1.1    Landesliga
    2.1.2    Bezirksliga Nord und Süd
    2.1.3    Kreisliga Nord und Süd
            und weitere Klassen (A-, B-, C-, D-Klasse entsprechend den
            Mannschaftsmeldungen)
    2.1.4    Unterhalb dieser Klassen wird den Vereinen eine "Einsteiger-Klasse"
            (E-Klasse) ohne Aufstiegsrecht und mit eventuell abweichenden Regelungen
            angeboten.

    2.2    Bezirks-Pokal-Mannschafts-Meisterschaft (Viererpokal)    BPMM    (s. § 5)

    2.3    Bezirks-Blitz-Mannschafts-Meisterschaft            BBMM    (s. § 6)

    2.4    Bezirks-Einzel-Meisterschaft                     OSEM        (s. § 7)

    2.5    Bezirks-Pokal-Einzel-Meisterschaft (Dähne-Pokal)        BPEM        (s. § 8)

    2.6    Bezirks-Blitz-Einzel-Meisterschaft                BBEM        (s. § 9)

    2.7    Jugendturniere
            Die Durchführung der Jugendturniere regelt die Jugendbezirksspielordnung.

§ 3    Spielleitung

    3.1    Für den Spielbetrieb im Schachbezirk Oberschwaben ist hauptverantwortlich
            der Bezirksspielleiter zuständig. Ihm stehen zwei Stellvertreter zur Seite.
            Der Bezirksspielleiter und seine zwei Stellvertreter sind zuständig für die
            Planung, Leitung und Durchführung der unter 2.1 bis 2.6. genannten Turniere.
            Der Bezirksspielleiter und die zwei Stellvertreter regeln die Aufteilung der
            Aufgaben unter sich. Dies betrifft auch die Zuständigkeiten für den Ligabetrieb.
            Zur Vorbereitung und Durchführung der Turniere 2.2 bis 2.6 sollen der
            Spielleitung Mitarbeiter der ausrichtenden Vereine zur Seite stehen.

    3.2    Bei Streitfällen in den Blitzturnieren ist die Instanzenfolge in 6.3 und 9.3 geregelt.
            Bei Streitfällen in den übrigen Turnieren ist der in 3.1 genannte Bezirksspielleiter
            oder einer seiner Stellvertreter die erste Instanz. Wer von den drei Genannten für
            das jeweilige Turnier, Staffel oder Liga zuständig ist, wird vor Start des Turniers,
            der Staffel oder der Ligen festgelegt und bekannt gegeben. Die Stellvertreter
            können die Entscheidung dem Bezirksspielleiter übertragen, der in jedem Fall
            eine Entscheidung fällen muss. Gegen eine Entscheidung der Spielleiter kann
            beim Bezirksspielgericht Einspruch eingelegt werden.

§ 4    Mannschafts-Meisterschaften (Ligabetrieb)

    4.1    Anzahl der Mannschaften
    4.1.1    Die Landesliga spielt mit einer festen Zahl von 10 Mannschaften.
    4.1.2    Die Bezirksligen spielen mit einer Mindestzahl von 8 und einer Höchstzahl von
            10 Mannschaften.
    4.1.3    Für die nachfolgenden Klassen gilt die Sollzahl von 8 Mannschaften.
    4.1.4    Die genannten Zahlen können nur in begründeten Ausnahmefällen über- oder
            unterschritten werden (verstärkter Abstieg, Rückzüge o.ä.). Die Entscheidung
            darüber trifft die zuständige Spielleitung. Die Sollzahlen sind nach Möglichkeit in
            der darauf folgenden Saison wiederherzustellen.
    4.1.5    In den untersten Klassen kann, je nach Meldelage, eine abweichende Zahl von
            Mannschaften spielen (z.B. doppelrundig bei geringer Meldezahl bzw. Aufteilung
            in zwei Staffeln bei hoher Meldezahl).
    4.1.6    Die Einsteiger-Klasse soll unerfahrenen Spielern einen einfachen Einstieg in das
            Turnierschach ermöglichen, daher können vom normalen Spielbetrieb
            abweichende Regelungen für Bedenkzeit, Bretterzahl oder maximale Spielstärke
            festgesetzt werden. Diese Regelungen werden durch die Spielleitung in
            Absprache mit den beteiligten Vereinen möglichst einvernehmlich getroffen.

    4.2    Zahl der Bretter
            In der Regel wird an 8 Brettern gespielt. In den unteren Klassen kann nach
            Beschluss des Bezirksvorstandes auch an 6 oder 4 Brettern gespielt werden.

    4.3    Bedenkzeit
            Die Bedenkzeit beträgt in allen Ligen
            90 Minuten je Spieler für die ersten 40 Züge;
            nach der Zeitkontrolle 30 Minuten je Spieler für die verbleibenden Züge;
            zusätzlich pro Zug 30 Sekunden von Beginn an.
            (Kurze Fischer-Bedenkzeit).

    4.4    Karenzzeit
            Es besteht eine zulässige Verspätungszeit von 30 Minuten. Die zulässige
            Verspätungszeit beginnt mit dem, von der Spielleitung offiziell angesetzten,
            Spielbeginn.

    4.5    Auf- und Abstiegsregelung
    4.5.1    In allen Ligen steigt der Tabellenerste auf.
            (Ausgenommen die Regelungen unter 4.1.4 oder 4.5.4 oder 4.5.5)
    4.5.2    In der Landesliga steigen so viele Mannschaften ab, dass in der nächsten Saison
            die Zahl von 10 Mannschaften erreicht wird.
    4.5.3    In den weiteren Klassen steigt der Tabellenletzte ab.
            (Ausgenommen die Regelungen unter 4.1.4 oder 4.5.4 oder 4.5.5)
            Nur in der Bezirksliga steigt mehr als eine Mannschaft ab, wenn anderenfalls die
            Höchstzahl von 10 Mannschaften überschritten wird.

    4.5.4    Zieht ein Verein eine Mannschaft aus dem Spielbetrieb zurück oder steigt
            freiwillig in die nächstniedere Klasse ab, gilt diese als Absteiger und der
            Tabellenletzte verbleibt in der oberen Spielklasse. Verzichtet ein Meister auf den
            Aufstieg, erhält der Tabellenzweite das Aufstiegsrecht.
    4.5.5    Wenn eine Klasse durch verringerten Abstieg aus einer höheren Liga nach Ablauf
            der Saison weniger Mannschaften als die Mindestzahl bzw. Sollzahl umfasst,
            sorgt die zuständige Spielleitung in Absprache mit den betreffenden Vereinen für
            die optimale Lösung (verringerter Abstieg, verstärkter Aufstieg, Relegationsspiel,
            unterbesetzte Spielklasse). Die gleiche Regelung gilt im Fall von Rückzügen bei
            der Mannschaftsmeldung bis zum 30.06.

    4.6    Spielverlegungen
            Durch Absprache mit der gegnerischen Mannschaft können prinzipiell
            Vorverlegungen vereinbart werden. Dies ist ohne Einschalten eines Funktionärs
            möglich, die Spielleitung muss aber informiert werden. Nachverlegungen sind nur
            in außergewöhnlichen Fällen möglich und bedürfen der Zustimmung des
            zuständigen Staffeleiters und des Bezirksspielleiters. Am letzten Spieltag sind
            keine Verlegungen möglich.

§ 5    Bezirks-Pokal-Mannschafts-Meisterschaft (Viererpokal) (BPMM)

    5.1    Die Bezirks-Pokal-Mannschafts-Meisterschaft wird mit 16 Vierer-Mannschaften
            im K.O.-System nach den Vorgaben der WTO gespielt.
            Die Bedenkzeit legt die Bezirksspielleitung fest.
            Bei unentschiedenem Ausgang wird die Berliner Wertung angewandt. Führt auch
            das zu Gleichstand, wird mit vertauschten Farben geblitzt. Danach entscheidet
            das Los.

    5.2    An der 1. Hauptrunde auf Bezirksebene nehmen je 8 Mannschaften aus den
            Kreisen Nord und Süd teil. Es wird an je einem Spielort im Kreis Nord und im
            Kreis Süd gespielt. Für die 2. Runde qualifizieren sich die Siegermannschaften
            der 1.Runde. Wenn die 1. und die 2. Runde am gleichen Tag stattfinden, wird mit
            reduzierter Bedenkzeit gespielt.
            Auch in diesem Fall legt die Bedenkzeit die Bezirksspielleitung fest.

    5.3    Die Teilnahmeberechtigung an der 1. Hauptrunde richtet sich nach dem
            Tabellenstand der Mannschafts-Meisterschaften (Ligabetrieb) in der
            vorangegangenen Saison.
            Die 8 bestplatzierten Vereine beider Kreise erhalten für den Pokalwettbewerb
            eine Platzziffer gemäß ihrer Platzierung.

    5.4    Bei zusätzlichen Anmeldungen wird eine Vorrunde eingerichtet. In der Vorrunde
            spielen die zusätzlich gemeldeten Mannschaften eines Kreises gegen die
            Mannschaften mit den niedrigsten Platzziffern um die Teilnahme an der
            1. Hauptrunde.

    5.5    Die Paarungen für die erste und die weiteren Hauptrunden werden in einem
            einzigen Auslosungsvorgang ermittelt.


    5.6    Die 1. und die 2. Hauptrunde entsprechen dem Achtel- und Viertelfinale auf
            Bezirksebene. Nach diesen beiden Runden sind noch 2 Mannschaften aus dem
            Kreis Nord und zwei Mannschaften aus dem Kreis Süd im Wettbewerb. Diese
            vier Teams spielen in Halbfinale und Finale den Sieger aus. Im Halbfinale wird
            neu gelost, so dass immer eine Mannschaft aus dem Kreis Nord gegen eine
            Mannschaft aus dem Kreis Süd spielt.

    5.7    Die Siegermannschaft des Finales ist Pokal-Mannschafts-Meister des Bezirks
            und für den Wettbewerb auf Verbandsebene qualifiziert.

    5.8    Bei Nichtantreten von gemeldeten Mannschaften können Bußgelder nach § 13
            der Bezirksspielordnung festgesetzt werden.

§ 6    Bezirks-Blitz-Mannschafts-Meisterschaft (BBMM)

    6.1    Die Bezirks-Blitz-Mannschafts-Meisterschaft wird nach den Blitzschach-Regeln
            der FIDE in einem Turnier mit Vierer-Mannschaften durchgeführt. Bei weniger als
            11 Mannschaften wird doppelrundig gespielt. Bei 11 bis 20 Mannschaften wird
            einfachrundig gespielt. Bei mehr als 20 Mannschaften wird ein Turnier nach
            Schweizer System mit 15 Runden durchgeführt.
            Die Bedenkzeit legt die Bezirksspielleitung fest.

    6.2    In die Wertung gehen zuerst Mannschaftspunkte, dann Brettpunkte ein, ggf.
            entscheidet der direkte Vergleich. Ergeben alle drei Wertungen Gleichstand, ist
            bei der Entscheidung um den Titel oder um den letzten Qualifikationsplatz ein
            Blitz-Stichkampf auszutragen.

    6.3    Proteste, Reklamationen usw. müssen sofort nach Bekanntwerden dem
            Turnierleiter vorgetragen werden. Dieser entscheidet sofort in erster Instanz. Wird
            gegen dessen Entscheidung Einspruch erhoben, entscheidet das gewählte
            Schiedsgericht endgültig.

    6.4    Die Siegermannschaft erhält den Titel "Bezirks-Blitz-Mannschafts-Meister". Die
            erstplatzierten Mannschaften qualifizieren sich für die Meisterschaft auf
            Verbandsebene. Die Anzahl bestimmt der Verbandsspielausschuss.

§ 7    Bezirks-Einzel-Meisterschaft (OSEM)

    7.1    Die Bezirks-Einzel-Meisterschaft wird als Meisterturnier (bislang A-Turnier) und
            Reinhard-Nuber-Gedenkturnier (bislang B-Turnier)
            in 7 Runden Schweizer System ausgetragen.

    7.2    Im Meisterturnier spielen 18 bis 24 Spieler. Diese Teilnehmerzahl soll nur in ganz
            besonderen Ausnahmefällen unter- bzw. überschritten werden. Die Teilnehmer an
            dem vorjährigen Meister- oder Kandidatenturnier des Verbandes haben ein
            Startrecht im Meisterturnier des Bezirks.
            Die 10 Erstplatzierten des Meisterturniers des Bezirks und die 6 Erstplatzierten
            des Reinhard-Nuber-Gedenkturniers des Vorjahres haben einen Anspruch auf
            einen Startplatz im Meisterturnier des Bezirks des folgenden Jahres.
            Ebenso erhält der Sieger des Dähne-Pokals (bei dessen Vorqualifikation der
            unterlegene Finalist) einen Freiplatz im Meisterturnier des Bezirks. Der Sieger
            der U 18 Bezirksjugendeinzelmeisterschaft ist für das Meisterturnier des Bezirks
            vorberechtigt.
            Der ausrichtende Verein erhält für einen Spieler seiner Wahl einen Freiplatz für
            das Meisterturnier des Bezirks.

            Weitere Spieler, die am Meisterturnier des Bezirks teilnehmen wollen, richten
            einen Freiplatzantrag an den Bezirksspielleiter, der über die Teilnahme
            entscheidet. Das Reinhard-Nuber-Gedenkturnier ist offen.

    7.3    Bei Punktgleichheit entscheidet bei der Vergabe von Titeln, Preisen oder
            Qualifikationen die Buchholzwertung, danach die Buchholzsumme und
            schließlich das Los.

    7.4    Der Sieger des Meisterturniers erhält den Titel
            „Oberschwäbischer Einzel-Meister“.
            Die Erstplatzierten des Meisterturniers steigen in das Kandidatenturnier
            des SVW auf. Die Anzahl der Aufsteiger bestimmt der Verbandsspielausschuss.

    7.5    Wenn in der betreffenden Saison keine eigene Frauen-Meisterschaft ausgetragen
            wird, erhält die bestplatzierte Spielerin des Reinhard-Nuber-Gedenkturniers den
            Titel „Oberschwäbische Frauen-Meisterin“.

    7.6    Wenn in der betreffenden Saison keine eigene Senioren-Meisterschaft
            ausgetragen wird, erhält der bestplatzierte Senior des Meisterturniers den Titel
            "Oberschwäbischer Senioren-Meister". Sollte im Meisterturnier nur ein Senior
            teilnehmen, so entscheidet ein Blitz-Stichkampf dieses Spielers mit dem
            bestplatzierten Senior des Reinhard-Nuber-Gedenkturniers über die Titelvergabe.
            Sollte im Meisterturnier kein Senior teilnehmen, so erhält der bestplatzierte
            Senior des Reinhard-Nuber-Gedenkturniers den Titel.

§ 8    Bezirks-Pokal-Einzel-Meisterschaft (Dähne-Pokal) (BPEM)

    8.1    Es wird im K.O.-System gespielt. Zunächst werden in zwei unabhängigen
            Turnieren in den Kreisen jeweils zwei Spieler ermittelt, die dann für das Turnier
            auf Bezirksebene qualifiziert sind. Die Modalitäten der Turniere werden vom
            Bezirksspielleiter festgelegt und hängen von der Teilnehmerzahl ab.

    8.2    Die Bestimmung des Siegers auf Kreis- und Bezirksebene wird wie auf
            Verbandsebene vorgenommen, siehe WTO.

    8.3    Auf Bezirksebene erhält jeder der vier Spieler eine Startnummer, die vom
            Bezirksspielleiter ausgelost wird. Es gilt folgender Spielplan:
            Partie H1: Spieler Nr.1 - Spieler Nr.2
            Partie H2: Spieler Nr.3 - Spieler Nr.4
            Finale: Sieger Partie H1 -Sieger Partie H2

    8.4    Die Regelungen über Heimrecht und Farbe werden wie auf Verbandsebene
            vorgenommen, siehe WTO.

    8.5    Der Sieger des Finales ist Pokal-Einzel-Meister des Bezirks. Die Erstplatzierten
            dieses Turniers sind für die Meisterschaft auf Verbandsebene qualifiziert.
            Die Anzahl bestimmt der Verbandsspielausschuss. Zur Bestimmung der
            Qualifikation kann ein Spiel um den 3.Platz angesetzt werden.


§ 9    Bezirks-Blitz-Einzel-Meisterschaft (BBEM)

    9.1    Die Bezirks-Blitz-Einzel-Meisterschaft wird nach den Blitzschach-Regeln der
            FIDE durchgeführt. Bei weniger als 11 Teilnehmern wird doppelrundig gespielt.
            Bei 11 bis 20 Teilnehmern wird einfachrundig gespielt.
            Bei mehr als 20 Teilnehmern wird ein Turnier nach Schweizer System
            mit 15 Runden durchgeführt. Die Bedenkzeit legt die Bezirksspielleitung fest.

    9.2    Die Kriterien für die Platzierung hängen vom Austragungsmodus ab und werden
            vor dem Beginn des Turniers von der Spielleitung festgelegt.

    9.3    Proteste, Reklamationen usw. müssen sofort nach Bekanntwerden dem
            Turnierleiter vorgetragen werden. Dieser entscheidet sofort in erster Instanz.
            Wird gegen dessen Entscheidung Einspruch erhoben, entscheidet das gewählte
            Schiedsgericht endgültig.

    9.4    Der Sieger erhält den Titel "Bezirks-Blitz-Einzel-Meister". Die Erstplatzierten
            dieses Turniers sind unter Beachtung der WTO für die Meisterschaft auf
            Verbandsebene qualifiziert. Die Anzahl bestimmt der Verbandsspielausschuss.

§ 10    Ergebnismeldung

    10.1    Die Ergebnismeldung der Mannschaftsspiele erfolgt über den Ergebnisdienst auf
            der Homepage des Schachverbandes und soll unverzüglich nach Beendigung
            des Mannschaftskampfs vorgenommen werden, spätestens bis 17:30 Uhr.
            Soweit dies nicht möglich ist, muss das Ergebnis telefonisch bzw. per E-Mail an
            den Staffelleiter übermittelt werden. Bemerkungen auf dem unterschriebenen
            Spielbericht sind in das Feld ''Bemerkungen'' einzutragen.

    10.2    Auf die Zusendung des Spielberichts an die Staffelleiter wird verzichtet, falls die
            Ergebnismeldung fehlerfrei erfolgt und kein Streit- und Protestfall mitzuteilen ist.
            Beide Mannschaftsführer sind verpflichtet die Richtigkeit der Ergebnismeldung
            kurzfristig zu überprüfen. Der Spielbericht verbleibt, außer bei einem Protest,
            bis zum Saisonende beim Mannschaftsführer der Heimmannschaft.

    10.3    Die Einzelergebnisse aller Turniere, die für eine DWZ-Auswertung in Frage
            kommen, sind von den jeweiligen Staffelleitern auf ihre Richtigkeit zu überprüfen
            und an den DWZ-Bearbeiter zur Auswertung freizugeben bzw. weiterzuleiten.

§ 11    Meldegebühren und Startgelder

    11.1    Bei den Mannschafts-Meisterschaften (Ligabetrieb) sind pro gemeldeter
            Mannschaft EUR 15,– zu entrichten.
            Für Bezirks-Pokal-Mannschafts-Meisterschaft und
            Bezirks-Blitz-Mannschafts-Meisterschaft wird kein Startgeld erhoben.

    11.2    Für Einzel-Meisterschaften kann Startgeld und Reuegeld erhoben werden.

    11.3    Die Meldegebühren der Mannschafts-Meisterschaften (Ligabetrieb) sind vor
            Turnierbeginn an die Bezirkskasse zu überweisen. Reuegelder sind am ersten
            Turniertag an den Turnierleiter zu entrichten und werden zurückgezahlt, wenn der
            Spieler das Turnier ordnungsgemäß zu Ende gespielt hat.

    11.4    Für Nachmeldungen werden keine Gebühren erhoben.

§ 12    Nachmeldungen

    12.1    Die Nachmeldungen werden im Internet vorgenommen, in der Regel durch den
            meldenden Verein.

    12.2    Ein neu anzumeldender Spieler einer Mannschaft ist spielberechtigt, wenn er am
            letzten Montag vor dem Spieltag bis 12 Uhr im Internet angemeldet wurde.
            Gleichzeitig mit der Nachmeldung müssen der Bezirksspielleiter, der Staffelleiter
            und der gegnerische Mannschaftsführer des nächsten Spieltages ebenfalls
            umgehend informiert werden. Die Bestätigung und Veröffentlichung der
            Spielberechtigung des neu anzumeldenden Spielers wird von der Spielleitung
            vorgenommen.

    12.3    Nachmeldungen sind in allen Ligen nur bis zum 31.12. zulässig.

§ 13    Bußgelder

            Mannschaften, die zu einem Pflichtspiel nicht antreten, müssen mit folgenden
            Geldbußen rechnen:
            Im Regelfall werden EUR 100,– fällig, Mindeststrafe EUR 50,–,
            erhöhter Betrag (im Wiederholungsfall oder am letzten Spieltag) EUR 150,–.

§ 14    Rechts- und Strafbestimmungen

            Für Verstöße gegen die Bestimmungen der Verbandssatzung, der WTO sowie
            der Geschäfts- und Spielordnung des Bezirks und sonstigen Regelungen gelten
            die Bestimmungen der Schiedsordnung des Schachverbands Württemberg.

§ 15    Sonstiges

    15.1    Bei allen Bezirks- und Kreisturnieren tragen die Teilnehmer ihre Kosten selbst.
             Beim Dähne-Pokal-Turnier auf Verbandsebene übernimmt der Bezirk auf Antrag
             die Fahrtkosten gemäß Reisekosten-Verordnung des SVW.

    15.2    Finanzielle Zuschüsse für Schachveranstaltungen, die im Auftrag und Namen des
              Schachbezirks durchgeführt werden, erhalten die ausrichtenden Vereine auf
             Antrag. Ein maximaler Zuschuss von EUR 400,– wird gewährt für die viertägige
             Oberschwäbische Einzel-Meisterschaft, bzw. EUR 100,– für eintägige, offizielle
             oberschwäbische Meisterschaften.

Diese Spielordnung wurde vom ordentlichen Bezirkstag 2013 am 20.04.2013 in Aulendorf-Zollenreute mit 36 Ja-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen.
Änderungen gemäß Bezirkstag vom 29.04.2016 in Biberach
Änderungen gemäß Bezirkstag vom 29.04.2017 in Leutkirch
Änderungen gemäß Bezirkstag vom 04.05.2018 in Laupheim
Änderungen gemäß Bezirkstag vom 18.05.2019 in Laupheim

Oberschwaben im August 2019
gezeichnet Bezirksspielleitung: Holger Namyslo, Marina Heil, Martin Zebandt




Stand: 10.09.2019 Martin Zebandt