Nachmelderegelung

Veröffentlicht am: 22.04.2009 von Rasmus Debitsch in: Schachbezirk Ostalb » Ordnungen Drucken

Nachmelderegelung Ostalb

Für die während einer Runde zulässige Nachmeldung von spielberechtigten Spielern gelten folgenden Regeln:

  1. Nachmeldungen erfolgen über das Portal des SVW.
  2. Der zuständige Staffelleiter überprüft den Antrag und genehmigt den Einsatz des Spielers zur nächst möglichen Runde. Dabei soll die rechtzeitige Benachrichtigung der nächsten Gegner gewährleistet sein.
  3. Die Nachmeldung wird in einem (elektronischen) Rundschreiben allen anderen Mannschaftsführern der Klasse bekannt gegeben. In diesem Rundschreiben ist vermerkt, ab welcher Runde der Spieler eingesetzt werden kann.
  4. Es gelten die Melderegeln des SVW (WTO §5 und §9).