Jugendordnung (Stand Jahr 2011)

Veröffentlicht am: 30.11.2020 von Importfilter in: Schachkreisjugend Esslingen-Göppingen » Offizielles Drucken
 

 

§1 Name, Mitgliedschaft

Alle Vereinsmitglieder des Schachkreises Esslingen/Nürtingen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und alle regelmäßig und unmittelbar in der Schachkreisjugend tätigen MitarbeiterInnen bilden die „Jugend im Schachkreis Esslingen/Nürtingen“, nachfolgend „Schachjugend“ genannt.

§2 Aufgaben und Ziele

Die Schachjugend ist jugend- und gesellschaftspolitisch aktiv. Sie will jungen Menschen ermöglichen, in zeitgemäßen Gemeinschaften den Schachsport zu betreiben. Darüber hinaus soll das gesellschaftliche Engagement angeregt, die Jugendarbeit im Schachverein unterstützt und koordiniert, sowie zur Persönlichkeitsbildung beigetragen werden.

§3 Jugendversammlung

Die Jugendversammlung ist das oberste Organ der Schachjugend. Sie tritt mindestens einmal in zwei Jahren zusammen und wählt den Jugendausschuß. Dieser besteht aus:

           - der oder dem Jugendleiter/in

           - der oder dem Jugendsprecher/in

           - weiteren MitarbeiterInnen

Die Mitglieder des Jugendausschusses werden auf zwei Jahre gewählt, wobei die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich ist. Die oder der Jugendsprecher/in dürfen bei ihrer Wahl das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

§4 Jugendausschuss

Die oder der Jugendleiter/in ist stimmberechtigtes Mitglied im Kreisvorstand und vertritt die Jugend nach innen und außen. Sie oder er leitet die Jugendausschusssitzungen, bei denen die Jugendarbeit geplant und koordiniert wird.

§5 Jugendkasse

(1) Die Schachjugend ist verantwortlicher Empfänger der Zuschüsse für jugend- pflegerische Maßnahmen. Der Schachkreis Esslingen/Nürtingen stellt im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten Mittel für die Jugendarbeit der Jugendkasse zur Verfügung.

(2) Die Jugendkasse wird vom Kreiskassier nach den Anweisungen des Jugendausschusses verwaltet. Die Buchführung erfolgt getrennt von der Kreiskasse.

(3) Die Jugendkasse wird mindestens einmal jährlich von den Kassenprüfern des Schachkreises geprüft.

§6 Gültigkeit und Änderung der Jugendordnung

Die Jugendordnung muss von der Jugendversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen und vom Kreisvorstand bestätigt werden. Das gleiche gilt für Änderungen. Die Jugendordnung sowie Änderungen treten mit der Bestätigung durch den Kreisvorstand in Kraft.

§7 Sonstige Bestimmungen

Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Geschäfts- und Spielordnung des Schachkreises Esslingen/Nürtingen.

Nürtingen, den 20. Januar 2000