Schiedsspruch des Bezirksschiedsgerichts vom 1.8.2022

Veröffentlicht am: 06.08.2022 von Achim Jooss in: Schachbezirk Neckar-Fils » Offizielles Drucken


wegen: Einsatzberechtigung eines nachgemeldeten Spielers
hat das Bezirksschiedsgericht des Schachbezirks Neckar/Fils am 01.08.2022 durch den
Vorsitzenden Alexander Hande und die Beisitzer Dieter Einwiller und Klaus Templin entschieden:
1. Dem Protest wird stattgegeben.
2. Die Protestgebühr wird komplett zurück erstattet, die Kosten des Verfahrens trägt der
Schachbezirk Neckar-Fils. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Sachverhalt:
Vor der Saison wurde der Spielplan veröffentlicht: Laut diesem ursprünglichen Spielplan war die
drittletzte Runde die Runde 5 mit Termin 06.02.2022.
Bereits im Jahr 2021 wurde im Ergebnisdienst bei Runde 3 folgende Bemerkung des Staffelleiters
veröffentlicht:
Für alle Begegnungen sind Anträge auf Spielverlegungen eingegangen.
Der Bezirksspielausschuss wird das weitere Vorgehen beraten und einen Nachholtermin für diese
Spiele festlegen.
Am 02.03.2022 meldete der Protestführer den Spieler Melcher nach, diese Nachmeldung wurde
vom Spielleiter im Ergebnisdienst freigegeben.
Zu diesem Zeitpunkt waren noch die zu verlegende Runde 3 sowie die regulären Runden 6 und 7
zu spielen.
Am 10.03.2022 wurde vom Spielleiter der neue Termin für Runde 3 veröffentlicht:
„setzt die Spielleitung folgende Nachholtermine fest, sofern die beteiligten Vereine keinen
einvernehmlichen anderen Nachholtermin vereinbaren und ihn gemeinsam der Staffelleitung
mitteilen“: Runde 3 = 10.04.2022
Am 09.04.2022 wurde der SC Kirchheim darüber informiert, dass eine Diskussion im
Spielausschuss über die Nachmeldung geführt wurde und dieses die neue Auffassung zur
Nachmeldung ist:
Lieber Schachfreund Keuper,
bei der Genehmigung des Spielers Melcher ist mir (und durch die Verlegung der kompletten Runde
auch dem Portal) durchgegangen, dass die Meldung nach dem ursprünglich angesetzten
drittletzten Spieltag erfolgt ist, was nach der WTO eigentlich unzul舖 ssig ist. Ich möchte Sie daher
bitten, den Spieler Melcher nicht mehr einzusetzen bzw. zu nominieren, da ansonsten mit Protesten
anderer Mannschaften zu rechnen ist, die im schlimmsten Fall auch zu 8:0 Wertungen führenkönnten. Ich hoffe, dass Sie Ihnen und mir diesen Ärger ersparen und bedanke mich im Voraus für
die Kooperation.
Mit freundlichen Grüßen, Achim Jooß, Bezirksspielleiter
Am 15.05.2022 wurde der Spieler Melcher in einem verlegten Spiel der Runde 4 gegen den TSV
RSK Esslingen eingesetzt. Dagegen hatte der TSV RSK Esslingen fristgerecht Einspruch eingelegt
und per Entscheidung des Bezirksspielleiter (welcher auch der Staffelleiter ist) per 21.06.2022
Recht bekommen. Daraufhin wurde das Spiel mit 8:0 für den TSV RSK Esslingen gewertet.
Hiergegen hat der SC Kirchheim mit Poststempel 28.06.2022 den vorliegenden Protest fristgerecht
eingereicht. Auch die Protestgebühr wurde fristgerecht überwiesen.
In seinem Protest verweist der SC Kirchheim hauptsächlich darauf, dass die Regelung in §12 (2)
S.6 WTO („Nachmeldungen sind nur bis zur drittletzten Runde der jeweiligen Klasse möglich“)
offen lässt, ob es sich dabei grundsätzlich um die ursprünglich angesetzten Runden-Termine
handelt oder ob durch Verlegungen neu geschaffene Situationen neu zu bewerten sind. Und es sei
sogar möglich, dass sich die Regel auf die real durchgeführten Spieltage bezöge, dann wäre die
Situation noch klarer, da zum Zeitpunkt der Nachmeldung noch mindestens vier Spieltage zu
spielen waren (Runde 3, 4, 6, 7).
Beide Vereine haben in ihren Stellungnahmen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch diese
Entscheidung vor allem eine Rechtssicherheit entstehen soll, da auch für die folgende(n) Saison(s)
solche Fälle denkbar sind (Corona, Affenpocken, Gasnotstand).
Im Übrigen wird auf die Akten verwiesen.
Entscheidungsgründe:
Der Protest ist zulässig und begründet.
I.
Die Nachmeldung ist korrekt erfolgt. Durch die Verlegung von Runde drei (der Termin war
zum Zeitpunkt der Nachmeldung noch nicht bekannt) auf ein Datum nach der erfolgten
Nachmeldung war sowohl diese Runde 3 als auch die planmäßig angesetzten Runden 6 und 7
noch zu spielen. Dadurch waren die Erfordernisse an die Nachmeldung laut §12 (2) S.6 WTO
erfüllt. Der ursprünglich angesetzte Termin wurde vom Staffelleiter (welcher auch der
Spielleiter ist) verlegt und damit waren noch drei Runden zu spielen. Da in der Regel nicht
von angesetzten oder ursprünglichen Spieltagen gesprochen wird, kann dies auch nicht
gefordert werden.
Dies steht auch nicht dem Sinn der Regel entgegen, die verhindern soll, dass an den letzten
beiden Spieltagen noch starke Spieler nachgemeldet werden sollen, um den Auf- oder
Abstieg zu beeinflussen. Kirchheim hatte zum Zeitpunkt der Nachmeldung erst drei von
sieben Runden (zwei von sechs Spielen) absolviert. Ein rechtlicher Nachteil für den TSV
RSK Esslingen ist somit nicht zu erkennen.
Der Spielleiter hat zwar per Mail die Bedenken im Spielausschuss gegen die Nachmeldung
kommuniziert, die Nachmeldung aber nicht nachträglich abgelehnt oder für ungültig erklärt.
In sofern war der Spieler weiterhin spiel- und teilnahmeberechtigt.
II.
Die Wertung mit 0:8 wird in das gespielte Ergebnis geändert und die Abschluss-Tabelle
entsprechend korrigiert.III.
Die Kostenentscheidung ergibt sich aus §12 SchiedsO.
IV.
Für den Fall der Berufung gilt ebenfalls die SVW-Schiedsordnung:
II. Sondervorschriften für die Berufungsinstanz, § 13 Berufungseinlegung
1. Berufungen gegen die Entscheidungen eines Bezirksschiedsgerichts sind innerhalb von 10
Tagen, gerechnet vom Tage des Zugangs der Entscheidung, mit Gründen einzulegen. Im
Falle der Fristversäumung gelten die Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen
Stand der Zivilprozeßordnung entsprechend.
2. Die Berufung ist schriftlich in dreifacher Fertigung beim Vorsitzenden des
Verbandsschiedsgerichts – Alexander Häcker - einzulegen. Zugleich ist die Protestgebühr in
Höhe von 100,- Euro bei der Verbandskasse zu entrichten.
01. August 2022
Alexander Hande, Dieter Einwiller, Klaus Templin